Buchungssatz Hilfe!!!!

  • Wer kann mir mit diesem Buchungssatz helfen:

    1. Eine Kundenforderung wird zweifelhaft 7000€
    2. Ausfall von zweifelhaften Forderungen netto 4500
    +16% USt (720€) = 5220€. Es besteht eine Pauschalwertberichtigung!

    Ich mache im Moment einen Fernbildungskurs und hoffe auf Eure Hilfe.

    Danke
    Petra

    Mache den Buchhaltungskurs bei der SGD Industriebuchführung III
    Ist echt super schwierig, vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tips geben!

  • Wenn eine Forderung zweifelhaft wird, ist dies rechtlich erst zum Bilanzstichtag von Belang. Das Handesrecht verlangt eine Bewertung der Vermögenswerte des Umlaufvermögens § 253 Abs. 3,4 HGB. Bei zweifelhaften Forderungen werden diese mit dem wahrscheinlich eingehenden Betrag bewertet, hierbei darf durchaus ein Erfahrungswert verwendet werden.
    Da du hier jetzt keine weiteren Werte angibst, weis ich jetzt auch nicht in welchem Verhältnis hier zu arbeiten ist.

    Buchungssatz zwei ist hingegen relativ simpel, er lautet
    Abschreibungen auf Forderungen 5220,--
    an
    Umsatzsteuer 720,--
    Forderungen 4500,--

    Der Buchungssatz bei 1 geht im Übrigen so:
    Aufwendungen aus der Einstellung von Einzelwertberichtigungen
    an
    Einzelwertberichtigung

    Abgeschrieben wird nämlich erst, wenn ein Buchungsbeleg für die Abschreibung vorliegt, Insolvenquote, eidenstaatliche Versicherung des Kunden etc.

    Ich lass mich gerne berichtigen, aber so seh ich die Sache!

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  • Ich schließe mich Strolch an. Es fehlen aber ein paar Angaben. Jedenfalls muss die PWB in Zweitens noch berichtigt werden, aber dies kann man ohne weitere Angaben nicht machen.

    Gruß

    Markus

    Edit: Wähle doch beim nächsten mal eine präzisere Betreffzeile. Mit Klick auf Edit kannst du sie bearbeiten.

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  • Also der eigentliche Buchungssatz zur PWB ist eigentlich leicht:

    Zuführung zu PwB (Aufwandskonto) an PwB auf Forderungen (Passivkonto) gebucht wird der Nettobetrag

    1 % der Forderungen kann nach HGB immer abgeschrieben werden, ab 5% der Gesamtforderungen ist dem Finanzamt zu Begründen.

    Gruss

    Alfons B

  • Bitte nicht die Handels- und Steuerbilanz durcheinanderwerfen, gerade jetzt wo wir dabei sind diese unsinnige Verquikung durch die akzeptanz von IFRIS (IAS) aufzulösen.

    Ansonsten sind die Ergänzungen natürlich korrekt!

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