Körperschaftsteuer - STW10A

  • Hallo,

    ich bearbeite zur Zeit das Heft STW10A. Leider stehe ich bei folgenden Tnr. völlig auf den Schlauch und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Tnr. 4
    FB schenkt der GmbH am 02.01.07 seinen privaten Pkw. Der Teilwert beträgt unstreitig 20.000 €. Die Gesellschaft hat das Fahrzeug mit 1 € bilanziert. Das Fahrzeug hat unstreitig eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

    Muss ich hier als a.o. Ertrag 20.000€ innerhalb der Bilanz hinzurechnen oder 19.999€.
    Und ist dann folgendes richtig:
    Erhöhung der Abschreibung - Innerbilanzielle Korrektur -4.000€;
    Außerbilanzielle Kürzung: -20.000€ oder -19.999€


    Tnr. 8
    Für sein privates Bauvorhaben hat KB im Jahr 07 von der Gesellschaft ohne besondere Berechnung Schalbretter zum Einkaufspreis von 2.000 € netto erhalten. Anhand von Verkaufsunterlagen ergab sich, dass die GmbH diese an fremde Dritte zum Einkaufspreis weitergibt.

    Bezahlt hier KB den Einstandspreis oder nicht, liegt also eine vGA vor oder nicht.

    Für Eure Hilfe bedanke ich mich in voraus.

    LG MIa2000

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  • Hallo Mia,

    Tnr. 4: Der PKW ist eine verdeckte Einlage. Hinzugerechnet werden die 20.000 innerbilanziell. Außerbilanziell werden wieder 20.000 abgerechnet.
    Die AfA wird innerhalb der Bilanz vorgenommen.

    Tnr. 8: Die Schalbretter sind eine vGA. KB zahlt ja nichts dafür ("ohne Berechnung").

    LG, Luckygirl

  • Hallo,

    ich hänge gerade bei der Ermittlung des ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07.

    Meine Lösung ist folgende:

    ausschüttbarer Gewinn 01.01.07:
    Eigenkapital lt. Steuerbilanz 180.000
    abzgl Stammkapital -100.000
    abzgl. steuerliches Einlagekonto -10.000
    = ausschüttbarer Gewinn 01.01.07 70.000

    Nun hat sich das Einlagekonto wegen der verdeckten Einlage erhöht.
    Stand 31.12 10.000
    + Zugang 20.000
    = Stand 31.12.07 30.000

    Darausfolgt

    ausschüttbarer Gewinn 31.12.07:
    Eigenkapital lt. Steuerbilanz 180.000
    abzgl Stammkapital -100.000
    abzgl. steuerliches Einlagekonto -30.000
    = ausschüttbarer Gewinn 31.12.07 50.000

    Ist meine Lösung richtig.

    Für eine schnelle Hilfe wäre dankbar.

    LG Mia2000

  • Hallo Karlinchen,

    vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe das auch heraus gefunden, dass das steuerliche Einlagekonto nicht für den ausschüttbaren Gewinn verwendet wird. In der Aufgabe steht nun, dass man den ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07 ermitteln soll. Dieser Teil der Aufgabe lässt mich verzweifel.

    Der ausschüttbare Gewinn zum 31.12.06 wird ja folgendermaßen ermittelt:
    Eigenkapital lt. Steuerbilanz 31.12.06 180.000
    abzgl Stammkapital -100.000
    abzgl. steuerliches Einlagekonto 31.12.06 -10.000
    = ausschüttbarer Gewinn 31.12.06 70.000

    Dieser wird ja zur Ermittlung der Verwendung gebraucht.

    Für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07 bräuchte man ja nun Eigenkapital lt. Steuerbilanz zum 31.12.07, das ist aber nicht gegeben, das Stammkapital, dass ist gleich geblieben, und steuerliches Einlagekonto zum 31.12.07, das wäre 30.000. Da nun das Eigenkapital zum 31.12.07 fehlt, weiß ich nicht weiter.

    Vielen Dank im Voraus.

    LG Mia2000

  • Steht denn in der Aufgabenstellung wirklich ausschüttbarer Gewinn zum 31.12.2007? Eigentlich wird der ausschüttbare Gewinn zum 01.01. ermittelt. Zum 01.01.2007 wären das Deine 70.000. Lies nochmal genau nach.

  • Hallo Karlinchen,
    ich habe die Aufgabe noch einmal durchgelesen, aber ich habe mich nicht verguckt.
    Folgendes steht in der Aufgabe:
    f) Ermitteln Sie den ausschüttbaren Gewinn zum 31.12.07.
    Das wundert mich ja, aber vielleicht ist es ja auch nur ein Druckfehler.

    LG Mia2000