Hallo,
ich versuche mich gerade an einer Aufgabe zur Zerlegung der Gewerbesteuer und komme da nicht weiter.
Es handelt sich dabei um eine Personengesellschaft (zwei Gesellschafter) mit Betriebsstätten in Gemeinde A (Geschäftsleitung) und Gemeinde B. Der eine Gesellschafter bekommt ein Geschäftsfühergehalt und ist regelmäßig in Gemeinde A tätig. Der andere bekommt kein Gehalt und ist regelmäßig in Gemeinde B tätig. Beide arbeiten gleich viel.
Nun weiß ich nicht, wo ich den Unternehmerlohn von 25.000€ (§31 Abs.5 GewStG) zuordnen muss. Gehört er ganz zur Gmeinde A, weil da der geschäftsführende Gesellschafter tätig ist oder muss er hälftig beiden Gemeinden zugeordnet werden.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
LG
Katika