BuJa3 - Bewertung von Forderungen

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich hoffe mir kann Jemand weiterhelfen, ich VERZWEIFELE an dieser Aufgabe.....:o(

    Aufgabe:
    Die Forderungen aus LuL der Nordinsdustrie GmbH betragen per 31.12.20X1 571.200 €. Gemäß Debitorenkartei befinden sich darunter auch folgende Positionen:

    (1) Forderungen an den Kunden Becker in Höhe von 21.420 €. Nachdem diese Forderung bereits im vierten Quartal 20X1 erfolglos angemahnt worden war, wird im Februar 20X2 (vor Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH für 20X1) bekannt, dass Becker Ende X1 ein Insolvenzverfahren angemeldet hat. Dieses Verfahren wird im März 20X2 mangels Masse eingestellt.

    (2) Forderung an die Kundin Jancker in Höhe von 10.710 €.Jancker hat im Dezember 20X1 einen außergerichtlichen Vergleichsantrag gestellt und hierin eine Vergleichsquote von 40% angeboten.

    (3) Im Jahresabschluss soll auch eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Kreditrisikos in Höhe von- bisher nicht beanstandeten- 4% gebildet werden. Das bestehende Delkredere beträgt 12.000 €
    Die unter (1) und (3) geschilderten Sachverhalte wurden bisher nicht buchhalterisch erfasst.

    Fragen:
    a) Nehmen Sie zur Bilanzierung und Bewertung der Forderungen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften Stellung. - ist kein Probelm - habe ich
    b) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Aufstellung den Bilanzansatz für die Forderungen aus LuL per 31.12.20X1.
    c) Geben Sie die erforderlichen Buchungen in Form von Buchungssätzen an.
    d) Welche Folgen für die Pauschalwertberichtigung hätte es, wenn am Tag der Bilanzerstellung im Jahre X2 die unbezahlten Rechnungen (jeweils einschließlich 19% USt.) aus dem Jahre X1
    1. Fall 17.850 €
    2. Fall 23.800 €
    betragen würden ?

    Bitte, ich brauche Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Hallo, hier bin ich noch mal.

    habe a, b und c raus bekommen. Nur d) da weis ich nicht weiter.
    Vi4elleicht kann mir doch Jemand von euch helfen.

    Danke, Gruß Simone

  • Hallo Simone,
    im 1. Fall darf nur eine PWB von 15.000 € gebildet werden. Es handelt sich um eine Wertaufhellung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.
    Im 2. Fall werden 18.120 € PWB gebildet. Es wird nach dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gebildet.
    LG Heike

  • Hallo Heike,
    nochmal Danke für deine Hilfe. Das Studium ist ne ziemliche Herausforderung für mich.
    Ich habe gerechnet und gerechnet, aber wie kommst du auf die 15.000 €.
    Hilf mir bitte noch mal.
    LG Simone

  • Hallo Simone,
    in beiden Fällen sind die PWB mit 19 % MwSt. angegeben. Wenn du diese rausrechnest, kommst du auf 15.000 bzw. 20.000 €. Diese Beträge sind nur anzusetzen, da du bei der PWB die MwSt. rausrechnest.
    LG Heike