Hallo liebe Community,
ich verstehe nicht ganz, wann ich genau die Fremdkapitalkosten, also die Zinsen für Kredite, zu den AHK von Sachanlagen hinzurechnen kann und wann nicht.
In IAS 23.1 steht, dass Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb [...] zugeordnet werden können, zu den AHK zählen.
Was ist jetzt aber, wenn ich eine Maschine gegen Kredit kaufe????
1) Ist der Zins marktüblich, dann entspricht der fair value der Gegenleistung der Kredithöhe
2) Wenn der Zinssatz jedoch geringer ist als der marktübliche, dann bewerte ich zum Barpreis Äquivalent und teile den Kreditwert in Barpreisäquivalent und Zinsabgrenzung auf, die ich nach und nach auflöse.
--> Was ist mit den Zinsen bei 1)? Zählen diese nicht zu den AHK?
--> Bei 2) ahne ich, warum die Zinsabgrenzung existiert (Unterschiede in der Zinshöhe), aber genau erklären kann ich mir das auch nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir zumindest ein bisschen auf die Sprünge helfen.
viele grüße!