Aktive/Passive Rechnungsabgrenzung

  • Hi,
    ich bin neu hier im Forum und mache an der VWA in Mainz den Informatikbetriebswirt.
    Nun habe ich einige Probleme mit Rechnungswesen, aber habe mit der Suchfunktion in diesem Forum keinen Thread gefunden der mit Rechnungsabgrenzung zu tun hat.
    Bevor ich hier also jetzt alles 2 und 3-fach poste bitte Bescheid geben ;)

    also, ich habe hier eine Beispielaufgabe vor mir liegen mit der ich einfach nicht zurechtkomme. Folgendes:

    Gegeben sei die folgende Eröffnungsbilanz: Bankguthaben 1000, Maschinen 1000, Eigenkapital 2000. Es kommt zu den folgenden Geschäftsvorfällen. Alle Zahlungen erfolgen durch Banküberweisung.

    a) Verkauf von Fertigprodukten, 100. Der Kunde zahlt erst im nächsten Geschäftsjahr.

    b) Das Unternehmen überweist Miete für das folgende Jahr, 150.

    c) Das Unternehmen erhält Zinsen für das laufende Jahr, 50, erst im neuen Jahr.

    Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle, schließen Sie das alte Jahr ab und führen Sie im neuen die notwendigen Buchungen durch.


    Kann mir jemand die Buchungssätze nennen und warum diese so sind? Ich komme hauptsächlich nicht mit den Beträgen zurecht die im alten Jahr und im neuen Jahr gebucht werden sollen.
    Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte.
    Schon mal vielen Dank :)

  • Hey Gast!
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  • Die Buchungssätze im alten Jahr lauten wie folgt:
    a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse. Betrag im Soll und im Haben jeweils 100. Theoretisch müsste noch die Umsatzsteuer hinzu- bzw. herausgerechnet werden. Das kommt aber darauf an, wie Ihr bisher mit der Umsatzsteuer umgegangen seid (manchmal wird diese am Anfang des Studiums außer Acht gelassen). Erklärung: die Ware wurde im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes verkauft (Umsatzerlöse), der Zahlungseingang erfolgt aber erst später (Forderung aus LuL).
    b) Passive Rechnungsabgrenzung an Bank. Betrag im Soll und Haben jeweils 150. Erklärung: Der Aufwand (Miete) betrifft das folgende Jahr und darf daher im laufenden Jahr nicht das Ergebnis beeinflussen.
    c) Sonstige Forderungen an Zinserträge. Betrag im Soll und im Haben jeweils 50. Erklärung: Der Zinsertrag betrifft das alte bzw. aktuelle Jahr und muss daher in das Ergebnis des alten Jahres. Da die Zinserträge aber im allgemeinen nicht zum Betriebsergebnis gehören ist dies keine Forderung aus LuL sondern eine sonstige Forderung.
    Wenn Du die Buchungen erledigt hast werden die Konten im alten Jahr abgeschlossen. Der Schlussbilanzwert ist dann wiederrum der Eröffnungsbilanzwert für das neue Jahr.

  • Hey Luckygirl11,

    vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort :)
    ich werde das Ergebnis heute nochmal in Ruhe durchsehen und dann auch in der Lerngruppe besprechen!

    Dir noch einen schönen Tag :)