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Wagniskostenzuschlag

  • Brigitte
  • 15. Dezember 2010 um 09:36
  • Erledigt
  • Brigitte
    Benutzer
    Beiträge
    59
    • 15. Dezember 2010 um 09:36
    • #1

    Brauche mal bei einer Aufgabe einen Denkanstoß.

    Die Aufgabe lautet folgendermaßen.

    Bei den Lagervorräten eines Industriebetriebes ist in der Vergangenheit ein Ausfall von 65.000 € entstanden, der u. a. auf Schwund, Diebstahl und andere Ursachen zurückzuführen ist. Während dieser Zeit betrug der Wareneinsatz 5,75 Mio. €.

    a) Berechnen Sie den Wagniskostenzuschlag

    Ausfall / Wareneinsatz * 100 = 65.000 / 5.750.000 * 100 = 1,13 %

    b) Welche Konsequenzen hat dieses Ergebnis für die Kalkulation.

    Teil a) habe ich ja schon errechnet. Nun stehe ich vor dem Teil b) und bin mir da nicht so ganz sicher. Ich denke mal, dass dieses Ergebnis in der Kalkulation mit einfließt und letztendlich der Unternehmer auch mit einem gewissen Schwund rechnet. Denke ich da falsch oder zu kompliziert.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Wünsche euch noch allen eine schöne Vor weihnachtliche Zeit.

    Liebe Grüße

    Brigitte

  • Julia--
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 15. Dezember 2010 um 15:59
    • #2

    Das denke ich auch so, man könnte den Schwund dann auch mit
    weiteren Kosten durch neue Produktion begründen.

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 15. Dezember 2010 um 17:43
    • #3

    Schwund muss eindeutig betrieblich kalkuliert werden, keine Frage. Schwund rechtfertigen mit Kosten einer neuen Produktion ? – Ich denke, damit wird der Abrechnungsweg, selbst wenn das Ergebnis das selbe wäre, undurchsichtig. Grund: Es wurden tatsächlich zwei Produktionen mit jeweils feststehenden Produktmengen durchgeführt, als Output gibt es damit auch zwei Kostenträgermengen aus den beiden Produktionen. Der Wagniszuschlag ist ein kalkulatorisches Kostenelement (sogenannte Anderskosten) bei der Verkürzung der Menge der zum Absatz bereitstehenden Kostenträger, nämlich Opportunitätskosten für entgangenen Gewinn bzw. besondere kalkulatorische Wagnisse (abhängig von der konkreten Bezeichnung im Betrieb), würde ich sagen.

  • Brigitte
    Benutzer
    Beiträge
    59
    • 15. Dezember 2010 um 18:15
    • #4

    Theoretisch könnte man doch dann auch sagen, es hat keine Auswirkung auf die Kalkulation, sondern der Gewinn wird nur um die 65.000 € geschmälert.

  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 16. Dezember 2010 um 13:31
    • #5

    Der kalkulatorische Gewinn ist die Differenz zwischen Kosten und Erlösen. Der Gewinn vergütet die Übernahme des Unternehmerrisikos. Wenn man die Kostenposition des Schwundes nicht in der Kalkulation berücksichtigen würde passiert folgendes: Die Erlösseite bleibt konstant während die rechnerischen Kosten sinken, weil der Schwund überhaupt nicht erfasst ist. Im Ergebnis müsste der rechnerische Gewinn steigen, entsprechend der zunehmenden Spreizung der Kosten zu den Erlösen. Allerdings ist dieses Ergebnis nicht verursachungsgerecht ermittelt und die Kostenrechnung als solche büßt dabei ihre Informations- und Kontrollfunktion ein. Deshalb muss das Bestandsrisiko des Schwundes in die Kostenrechnung aufgenommen werden, weil der Gewinn kalkulatorisch nicht dazu dienen kann, Schwund auszugleichen.

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