Schmolke und Deitermann, IKR, Aufgabe 217

  • Hallo zusammen!

    Ich stehe gerade echt auf der Leitung und hoffe, jemand kann mir einen Denkanstoss geben...
    In der Aufgabe 217 aus dem Buch "Industrielles Rechnungswesen IKR" von Schmolke/Deitermann sind ein Kontenplan und eine vorläufige Saldenbilanz angegeben. Darin findet man alle nötigen (Anfangs)bestände, die ich auch soweit auf den Konten verbucht habe.
    Jetzt meine Frage:
    Welches Gegenkonto nenne ich bei der Buchung eines Anfangsbestandes auf GuV-Konten? In dieser Aufgabe ist z. B. angegeben:
    5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse: 1.884.100,00 im Haben
    6002 Nachlässe für Rohstoffe: 15.700,00 im Haben

    Wenn ich ein Bestandskonto eröffne, gebe ich ja das Eröffnungsbilanzkonto an - aber wie lautet denn das Gegenkonto bei GuV- bzw. Unterkonten wie dem Bezugskostenkonto?

    Ich stehe echt auf dem Schlauch - keine Ahnung, wie bei GuV-Konten überhaupt ein Anfangsbestand entstehen kann, die werden ja am Jahresende über's GuV abgeschlossen. Und selbst wenn es keine Anfangsbestände sind, sondern Werte "mitten unter dem Jahr" brauch ich doch trotzdem irgendein Gegenkonto, oder?!

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Grüße
    Leah

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  • Wie du sagst: G+V-Konten haben keinen Anfangsbestand und werden erst am Jahresende in die G+V umgebucht.
    Die AB´s der Aktiv- und Passivkonten muss man im oben genannten Zusammenhang ja auch nicht buchen, sondern erst die Schlussbestände.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • In der Regel wird in G+V-Konten gebucht, wenn ein Bestandskonto sich mindert und diese Minderung erfolgswirksam ist. Diese beiden Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ist meine Meinung.

  • Hallo Leah!
    Beim "eröffnen" von GUV Konten im laufenden GJ (Aufgabe 217 ist jahr laufendes GJ) werden die Gegenbuchungen auf ein s.g. Saldenvortragskonto gebucht. Dieses kannst du auch für die Buchungen alles sonstigen Sachkonten (Aktiv oder Passiv) nutzen.