STW02 Aufgabe 4 b Lösung richtig?

  • hallo zusammen
    ich verzweifle langsam wirklich..... brauche hilfe zu der aufgabe....

    Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 80.000,00 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?

    Unterstellen Sie dabei, dass Karl Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch Zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höhe von 10.000,00 € bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.

    als lösung habe ich das raus. ist das richtig? vielen dank.....

    Gewinnausschüttung € 80.000,00
    - 50% (§ 3 Nr. 40 EStG) € 40.000,00
    + Zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen € 10.000,00
    Einkünfte aus Kapitalvermögen € 50.000,00
    - Sparerfreibetrag € 750,00
    - Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a Nr.2 EStG) € 51,00
    zu versteuernde Einkünfte € 49.199,00
    - Sonderausgaben Pauschbetrag (§10c EStG) € 36,00

    zu versteuerndes Einkommen € 49.163,00

    Steuersatz (49.163,00 ./. 100 x 35 %) = € 17.207,05


    Kann mir jemand auch bei aufgabe 4 a auf die sprünge helfen..... dann hab ich das heft durch..... und ich bin auch schon fix und fertig.....
    lg

  • Prinzipiell ist das richtig. Nach dem Abzug der Freibeträge heißt es aber noch nicht zu versteuerndes Einkommen sondern Einkünfte.
    Von dem errechneten Betrag musst Du dann noch die anrechenbare Kapitalertragsteuer abziehen.

  • Hallo, habe gerade mein Buch STW02 - XX7-A23 abgeschlossen. Habe mal kurz eine Frage zu Aufgabe 4b.

    Ich komme bei der Lösung auf eine Erstattung der Einkommensteuer in Höhe von 1792,95 !

    Liege ich da richtig :-)?

  • Sieh bitte mal meine Rechnung:

    35 % (persönlicher Steuersatz)
    49.163,00/100x35 17.207,05 €
    - Kapitalertragssteuer 16.000,00 €
    - Zinsabschlag 3.000,00€
    Einkommensteuer - 1.792,95 €

    Zinsabschlag in Höhe von 3.000,00 € (30% von 10.000€) gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 EStG ab.

  • Die Kapitalertragsteuer ist bereits von der GmbH einbehalten worden. Diese kann jetzt im Gegenzug angerechnet werden. Soweit so gut. Du brauchst aber dann nicht auch noch Zinsabschlag abzuziehen. Das ist doppelt gemoppelt. Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer sind im Prinzip dasselbe.