Hallo zusammen,
kann mir jemand vielleicht etwas auf die sprünge helfen..... sitze seit tagen an dieser aufgabe:
Die Firma Tüchtig, ein Einzelunternehmen, macht in den Steuererklärungen für das Jahr 2006 folgende Angaben:
a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt € 120.000
b) die Schulden bei der Volksbank beliefen sich das ganze Jahr 2006 auf 100.00. Der Zinssatz betrug 8 %
c) für einen Betrag von € 15.000 wurde ein Lagerplatz angemietet. Es handelt sich hirbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes
d) außerdem wurden Produktionsmaschinen für einen Betrag von € 30.000 von einem Privatmann angemietet
e) das Geschäft boomt, musste Tüchtig den Betrieb vergrößern. Ihm gelang es, von einem anderen Gewerbetreibenden einen Teilbetrieb zu pachten. Er zahlte im Kalenderjahr 2006 für das Grundstück € 50.000 Pacht und € 140.000 für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
f) Der für das Grundstück, auf dem sich der Gewerbebetrieb befindet, festgestellte Einheitswert beträgt € 120.000.
Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Jahr 2006 unter Anwendung eines Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt mainz von 450%.
so weit bin ich..... und stehe auf dem schlauch......
Gewinn € 120.000,00
+ Schuldzinsen § 8 GewStG
(€ 100.000,00 x 8 %) € 8.000,00
€ 128.000,00
- 50 % € 4.000,00
€ 124.000,00
+ Pacht § 8 Nr. 7 GewStG € 30.000,00
€ 154.000,00
Vielen Dank im Voraus.....
Aufgaben 2 und 3 würde ich sonst zum drüberschauen schicken...... da bin ich mir auch nicht so sicher.....
lg
STW02 Aufgabe 1
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Jolanthe34 -
22. November 2010 um 14:51 -
Erledigt
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Hallo Jolanthe34,
wenn du mir deine E-Mail gibst kann ich dir helfen. Ich hatte bei der ESA eine 1.
lg
Rowenna -
Hallo Jolathe34,
hier sind die Antworten zu den Fragen:
a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 120000 €
b) 8 % von 100000 € = 8000 €, davon 50 % = 4000 €
c) Die Mietzahlung für den Lagerplatz rechtfertigen keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG, da es siche hier um Grundbesitz handelt
d) Gemäß § Nr. 7 GewStG ist die Hälfte der Mietzahlungen dem steuerlichen Gewinn hinzuzurechnen. 30000 / 2 = 15000 €
e) Die Pachtzahlung in Höhe von 50000 € für das Grundstück, an einen anderen Gewerbebetreibenden wird nicht hinzugerechnet
Wirtschaftsgüter: 140000 € / 2 = 70000 € -
f) Gewinn 120000 €
+ hizurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG 4000 €
50 % der Schuldzinsen
+ Mieteinnahmen 15000 €
+ Wirtschaftsgüter 70000 €
- Kürzung nach $ 9 Nr. 1 GewStG 2016 €
Einheitswert 120000 * 140 % * 1,2 % ----------
= Gewerbeertrag 206.984 €
Abrundung 206900 €
- Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG 24500 €
= verbleibender Gewerbeertrag 182400 €
Steuermessbetrag:
für die ersten 12000 € - 1 % 120 €
für die zweiten 12000 € - 2 % 240 €
für due dritten 12000 € - 3 % 360 €
für due vierten 12000 € - 4 % 480 €
für die restlichen 134400 € - 5 % 6.720 €
Summe Gewerbesteuermessbetrag 7.920 €
Der Gewerbesteuermessbetrag von 7.920 E wird mit dem Hebesatz der Stadt Mainz = 450 % multipliziert, dies ergibt eine Gewerbesteuer von 35.640 €.
Ich hoffe ich konnte helfen. Wenn du noch Fragen hast. meine Mail: shark184@live.de
LG
Rowenna