BIL01 Aufgabe 2

  • Hallo,

    ich sitz zur Zeit wirklich am Schlauch. Ist die Inhaberin der Firma Drogerie buchführungspflichtig? Ja, oder Nein?

    Ich hätte ja gesagt, da es im Handelsrecht lautet, jeder Kaufmann ist verpflichtet und im Steuerrecht ist Sie auch verpflichtet. Die genannten Summen in der Aufgabe spielen keine Rolle, oder?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Grüße

    Sandro

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  • Hallo Sandro,

    stimmt die Inhaberin ist buchführungspflichtig § 238 Abs 1 HGB (jeder Kaufmann). Sie ist Istkaufmann § 1 HGB. Steuerrechtlich ist sie auch buchführungspflichtig § 141 Abs 1 AO, da Gewinn mehr als 30.000 €.

    Hoffe ich konnte helfen.

    Viele Grüße
    Mia

  • Danke für die schnelle Antwort

    Aber das mit dem Gewinn ist doch jetzt mehr als 50.000 €. Und in diesem Beispiel ist der Gewinn 50.000 €. Wie siehts dann aus? Bin mir nicht sicher

  • Hallo Stefan 78,

    ...das ODER ist entscheidend:
    Nach dem Steuerrecht ist Frau Marusek buchführungspflichtig, wenn die Umsätze in der Abrechnungsperiode mehr als 500.000 € betrugen (§141 Abs 1 AO) oder der Gewinn des Wirtschaftsjahres größer als 50.000 € ist (§141 Abs 4 AO).

    lg Schnuggel