REK04 und REK09B

  • Hallo,

    hat jemand von euch die EA´s REK04 und REK09B???
    Ich sitze seit Wochen immer mal wieder daran und komme nicht voran.

    Hat die jemand schon korrigiert zurückbekommen und könnte sie mir an student_87@web.de schicken? :aechtz:

    Im Gegenzug bekommt derjenige natürlich dann auch eine EA zugeschickt. Mir fehlen nicht mehr viele Hefte, also ist die Chance dass das was ihr braucht dabei ist, groß :D

    Bitte bitte melden, ich verzweifel langsam an Rechtskunde.

    LG

  • Hallo Meli_1987,
    ich kann dir REK04 schicken, ich hatte ein 2+. REK09B habe ich auch schon fertig, muss aber noch korrigiert werden. Hast du die EA STW02F-XX2-A08 ?

    LG
    Rowenna

  • Hallo zusammen...

    habe soeben meine Einsendeaufgaben zu REK04 abgeschlossen und würde mich freuen, wenn mir jemand seine Lösungen zum Vergleich zusenden könnte, da ich mir in dem ein oder anderen Sachverhalt nicht ganz sicher bin.

    Habt recht herzlichen Dank im Voraus.

    popey@gmx.org


    Gruß

  • Hey Meli 87!

    Ich bräuchte mal bitte deine Hilfe.
    Hast du eventuell ein paar Lösungsansätze bei REK9B und GMA16, das wäre super nett von dir, da mir der Kopf schon raucht und ich einfach nicht weiter komme.
    Meine e-Mail ist melaniewolgast@web.de

    Über eine Antwort von dir wäre ich sehr erfreut!

    Vielen Dank und Gruß Melly81

  • Hallo ihr Lieben!



    Ich bin neu hier, und habe mich auch schon etwas in die Materie von Study-Board eingelesen.


    Benötige auch schon von euch einen kleinen Denkanstoß. Ich sitze gerade an der Einsendeaufgabe zu REK04 im Fall 11.


    Fall 11:
    Susann Best ist im 7. Monat schwanger, als sie mit ihrem Lebensgefährten, Bruno Mayer, eine sonntägliche Spazierfahrt unternimmt. Als Mayer von dem Sonntagsfahrer, Hans Sonnig, geschnitten wird, kommt es zum Unfall, bei dem Sachschaden an beiden Autos entsteht. S. Best erleidet einen Schock und dadurch eine Frühgeburt. Das Kind bedarf intensiver Pflege, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die nicht von der Krankenversicherung bezahlt werden. Mayer ist so wütend, dass er den Sonnig mit einem Faustschlag niederstreckt. Nachher behauptet er, er sei nicht zurechnungsfähig gewesen, da er um das Leben der S. Best besorgt gewesen wäre. Sonnig hat eine Gehirner-
    schütterung und kann 1 Woche nicht als freier Vertreter arbeiten. Ansprüche der Beteiligten?



    Meine Lösungsansätze sind folgende:
    Betreffend Herrn Sonnig: Sorgfaltspflichtverletzung, Haftung nach § 7 StVG; Wiedergutmachung nach § 11 St
    VG
    Herr Mayer: fahrl. Körperverletzung nach § 229 StGB - deshalb hat Hr. Sonnig Anspruch auf Schadenersatz gem. §§ 823 und 842 BGB


    Vielen Dank im Voraus!

    LG

  • Hallo,

    Antwort kommt vielleicht etwas zu spät, aber ich war schon lang nicht mehr im Forum. Also das hier war meine Antwort mit einem "O.K." vom Lehrer:

    Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat der Halter eines Kraftfahrzeugs für den Schaden einzustehen, der dadurch entstanden ist, dass bei dem Betrieb des Fahrzeuges ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.

    Damit haftet Hans Sonnig, da er durch das Schneiden des Wagens von Mayer Verursacher des Unfalls war, nach § 7 Absatz 1 StVG für die Folgen des Unfalls.
    Nach § 11 StVG heißt das bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
    Der Schock und die damit verbundene Frühgeburt des Kindes sind direkt mit dem Unfall verbunden und so haftet Hans Sonnig auch für die Folgekosten dieser.
    Auch für den Sachschaden an seinem Wagen kann Bruno Mayer den Sonnig, als Unfallverursacher, haftbar machen.

    Bruno Mayer hat sich nach § 823 BGB strafbar gemacht und mit seinem Schlag vorsätzlich die Verletzung des Körpers von Sonnig verursacht. Hier findet sich kein Rechtfertigungsgrund, wie z. B. Notwehr und Mayer ist dem Hans Sonnig zu Schadensersatz verpflichtet, die sich nach § 842 BGB auch auf Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt, bezieht.o.k.

    Gruß
    MaraCuja

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe REK4 soweit fertig, bin mir aber total unsicher ob ich es so schicken kann, da REK überhaupt nicht meine Stärke is.:eek:
    Kann mir jemand von euch die ESA zum Vergleich schicken?! Das wäre total toll von euch!
    Lernheft: REK 04 -xx2-A08

    Ach meine Mail: loreen.caspar@gmx.de

    Vielen Lieben Dank !!!:o

    Schönen Sonntag euch allen!!!:dankedankedanke::cheerleader: