Hallo,
könnte etwas Hilfe gebrauchen zum Lösungsansatz:
1. Anton (A) ist langjähriger Kunde bei der B-Bank (B). Er schreibt der B, sie möge für ihn 100 Aktien der Piepenbrinck-AG kaufen. Wertpapierberater Wichtig (W) hat Zweifel an der Qualität der Papiere und lässt die Sache auf sich beruhen. Nach zwei Wochen bemerkt A das Unterlassen der B. Er fordert von der B Schadenersatz wegen Vertragsverletzung, da die Aktien mittlerweile um 20 Punkte gestiegen sind. B ist der Auffassung, es fehle am Vertragsschluss für den Kauf der Aktien, da das Angebot des A von ihr nicht angenommen worden sei. Das Schweigen des W könne nicht als Willenserklärung gewertet werden.
Prüfen und begründen Sie: Ist zwischen A und B ein Geschäftsbesorgungsvertrag über den Kauf der Aktien zustande gekommen?