Hallo!
Ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch. Folgende Aufgabe (bzw. der erste Teil):
Der Zahnarzt Dr. B erwarb im KJ 2004 für 268.428,24 € (=525.000DM) ein 2.100 qm großes Grundstück.
Das Grundstück liegt in der Gemeinde Neustadt, Ortsteil Königsbach; Königsbach hatte zum 1.1.64 ca. 4.000 Einwohner und Neustadt 25.000 Einwohner. Im Zuge der Verwaltungsreform wurde 1970 Königsbach zusammen mit anderen Gemeinden nach Neustadt eingemeindet. Die Einwohnerzahl von Neustadt betrug danach über 50.000 Einwohner.
Im Jahr 2005 begann Dr. B mit der Errichtung eines Gebäudes....(hier geht die Aufgabe eigentlich noch weiter)
Führen Sie die notwendigen Einheitswertfeststellungen zum 1.1.2005 und 1.1.2006 durch und die Grundsteuer soll ermittelt werden.
Ich muss doch jetzt zum 1.1.2005 das unbebaute Grundstück bewerten und zum 1.1.2006 das bebaute Grundstück, oder liege ich da schon falsch?
Und wie muss ich das Grundstück bewerten? Nach § 9 BewG mit dem gemeinen Wert, oder? Muss ich dann die 525.000DM nehmen?
Steh total auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!