Hallo,
hänge gerade bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?
Dazu fällt mir absolut nichts ein, stehe da voll auf den Schlauch.
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
LG
Mia2000
Hallo,
hänge gerade bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?
Dazu fällt mir absolut nichts ein, stehe da voll auf den Schlauch.
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
LG
Mia2000
Geht es hier ev. um kalk. Kosten oder um die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Unternehmensergebnis?
Gruß Dörte
Hallo Dörte,
also bei der Aufgabe 2 geht es um die GuV-Rechnung.
2a) handelsrechtliche Gliederungsschema der GuV-Rechnung (Gesamtkostenverfahren) und Rohergebnis, Ergebnis der Gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Jahresüberschuss und Bilanzgewinn ermitteln - das ist erledigt
Und bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"? weiß ich nicht weiter.
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß
Mia2000
Hallo, sitze gerade an der Einsendeaufgabe 2a - kann mir mal jemand sagen, was ich mit - Zuführungen zum Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000,00 € - in der GuV anfangen -steh echt auf dem Schlauch!!
Hallo Sternchen0679,
die Zuführungen zum Sonderposten mit Rücklageanteil 40.000,00 € sind sonstige betriebliche Aufwendungen.
LG
Mia2000
Ich versuch´s mal so:
Der Bilanzgewinn/verlust ist das Ergebnis unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses. d.h. im Bilanzgewinn/Verlust sind der Jahresgewinn/verlust und der Gewinn-oder Verlustvortrag enthalten.
Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis wird im Jahresüberschuss/Jahres-fehlbetrag angezeigt.