Hallo Leute,
habe folgendes Problem. Bin gerade bei der Durchführung der Ersatzinvestition eines Einzelunternehmens, bei dem der Unternehmer selbst die Arbeiten an der Maschine durchführt.
Laut der Definition des statischen und dynamischen Rechenverfahren, darf hier kein kalk. Unternehmerlohn angesetzt werden, da dies kein Aufwand darstellt.
Was aber nun wenn bei dem Vergleich der beiden Anlagen, der einzige prägnante unterschied der Arbeitsaufwand ist? Dann kann doch nur über diesen der Unterschied der beiden Anlagen dargestellt werden. Oder? Es würde sich ja dann nie lohnen, eine selbst Uralte Maschine die den doppelten oder dreifachen Manpower benötigt auszutauschen!!
Bin dankbar für jeden Hinweis auf mögliche Literatur!