Hallo!
Ich bearbeite gerade die Einsendeaufgabe vom Heft PEW5, Betriebliches Sozialwesen.
Habe alle einzelnen Aufgaben erledigt, nur bei der Frage 4, da habe ich Probleme.
Und zwar wird dort nach den Zielen von flexiblen Vergütungszielen gefragt.
Was sind flexible Vergütungsziele? Gewinnbeteiligung? Unternehmensbeteiligung? Cafeteria-System?
Wäre nett, wenn mir jemand einen Denkanstoß geben könnte!
Vielen Dank!!!!
Einsendeaufgabe PEW05
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Daywalker8681 -
20. Oktober 2010 um 09:49 -
Erledigt
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das hab ich geschrieben
Kosten senken, motivieren und Leistungsträger halten, das erhoffen sich Unternehmen von flexiblen Vergütungen.
Zielbeispiele:
- Bereitstellen eines angemessenen Gegenwerts für erbrachte oder in Zukunft zu erbringende Leistungen
- Leistungsmotivation / Mitarbeitermotivation
- Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens um qualifiziertes Personal zu akquirieren und langfristig zu binden
- Verbesserung des Betriebsklimas / Verbesserung der Beziehung zwischen Mitarbeitern und Führungskräften
- Förderung der Profitabilität
- Personalkostenflexibilisierung
gruß bubi -
Besten Dank, das hilft mir schonmal weiter!
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guten abend an alle teilnehmer,
ich habe probleme bei der frage 2. ich verstehe die frage leider nicht, also den zusammenhang nicht und wie vorgehen soll. kann mir hier vielleicht weiter helfen ?
lg -
die frage lautet:
die unternehmensleitung möchte, dass die bestehenden betrieblichen sozialleistungen überprüft werden. wie gehen sie als mitarbeiter der personalabteilung vor ? -
Sozialleistungen/-einrichtungen sind auf den Faktor Arbeit bezogen und nicht unmittelbar an die Arbeitsleistung gebunden.
Egal ob gesetzlich/tariflich oder freiwillig, ökonomisch oder sozial motiviert.Zunächst würde ich prüfen, welche betrieblichen Sozialleistungen vorliegen.
Beispiele für tarifliche und freiwillige Sozialmaßnahmen:
Altersversorgung, 13. Gehalt, Urlaubsgeld, Kantine, VWL, Fahrtkostenzuschuss ...Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- gesetzlicher Verpflichtung
- tarifvertraglicher Regelungen
- arbeitsvertraglicher Regelungen oder
- freiwillig ohne Verpflichtung des Arbeitgebers gezahlt.
Überprüfung aller außerhalb Gesetz und Tarif liegenden Sozialleistungen, denn die gesetzlichen und tariflichen kann man nicht ohne weiteres ändern.
Arbeitgeber sind im Rahmen der staatlichen Sozialpolitik verpflichtet bestimmte gesetzliche Beiträge, insbesondere an Sozialversicherungsträger zu entrichten.Es sollte auch der Betriebsrat informiert werden.
Denn nach §87 Abs.1 Ziffer 8 BVG, hat der BR das Recht bezgl.. Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen mitzubestimmen.
Er muss also bei der Überprüfung der Notwendigkeit und Bedeutung von Sozialleistungen mit einbezogen werden.Haben alle gewährten Sozialleistungen noch ihre Berechtigung?
Allerdings muss dabei beachtet werden, dass beim Abbau betrieblicher Sozialleistungen Beschränkungen durch mögliche Rechtsansprüche der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.Es sollte geprüft werden, ob die Leistungen noch zeitgemäß sind, oder ob diese abgeschafft bzw. ersetzt werden können.
Traditionelle Sozialleistungen sollten angepasst werden, wenn sich die Bedürfnisstruktur geändert hat.
Überhöhte Leistungen sollten verringert werden, oder die Möglichkeit einer kostengünstigere Alternativen geprüft werden.
Nun könnten die möglichen bearbeitbaren Sozialleistungen, z. B. nach folgenden Prinzipien neu strukturiert werden:- Minimalprinzip
Das Unternehmen versucht nur so wenig Sozialleistungen wie nötig einzusetzen. - Maximalprinzip
Es werden möglichst viele Sozialleistungen angeboten, um die unten genannten Motive umzusetzen - Zufallsprinzip
Das Prinzip läßt dem Unternehmer die Möglichkeit offen, Sozialleistungen nach Belieben zu verteilen,
Schau mal ob das hilft.
Da ich davon ausgehe das ein gewisses Schema gefragt ist, denke ich das wird in Deinem Lernheft angedeutet sein.Gruß
hape -
ooohh wau, wie schnell das ging und wirklich sehr sehr nett von dir für die große hilfe vielen dank bin erstaunt, da ich mich hier neu angemeldet habe
aber jetzt weiss ich weiter vielen dank