Problem mit doppelter Umsatzsteuer

  • Hallo, ein tolles Forum - ich werde mich hier sicherlich öfter mal wieder verirren ;)

    Ich hab`da natürlich ein kleines Problem und die Forensuche hat nichts gebracht weil ich nicht weis wie ich die Sache knappe formulieren soll.

    Es geht um folgendes:


    Ich bin selbständig tätig und Umsatzsteuerpflichtig. Ich habe also eine Steuernummer und eine UST Nr etc.

    Jetzt habe ich bei einem Unternehmen Material im Wert von 100 € inkl. Ust eingekauft und diesen Betrag auch von meinem Geschäftskonto abbuchen lassen.

    Den Betrag soll mir aber ein anderes Unternehmen nun erstatten weil das bestellte Material für dieses andere Unternehmen gedacht ist. Nur der Verkäufer von dem ich das Material bezog wollte leider nicht auf Rechnung des anderen Unternehmens an mich liefern.

    Deshalb habe ich jetzt daran gedacht dem Unternehmen für das meine Arbeit bestimmt ist und das die Rechnung am Ende zahlen soll, eine weitere Rechnung zu schreiben um mir meine "Auslagen" zurückzuholen.

    Doch wie gehe ich das richtig an? Muss/kann/soll ich jetzt auch wieder den gleichen Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer auf meiner Rechnung ausweisen?

    Ich kann mir ja schlecht die UST vom Finanzamt zurückholen wenn ich die die eigentliche Rechnung garnichts zahle. Wie macht man sowas normalerweise?


    Vielen Dank schonmal :)

  • Hey Gast!
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  • Wenn du eine Rechnung in gleicher Höhe an deinen Kunden schreibst, geht es für dich 0 auf 0 auf, was die Ust als auch den Gewinn betrifft. Das wäre auch rechtlich ok, das ist ja bei jeder Handelsware auch der Fall. Warum schlägst du nicht noch was drauf, damit du auch was verdienst an deiner Dienstleistung?
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Hallo Doerte,

    und danke ;) Dann ist es doch so wie ich es auch vermutet habe. Ein ganz normaler Weiterverkauf also.
    Die Frage stellte sich mir nur weil ich für das Unternehmen das Material verarbeite und später dann am entstehenden Endprodukt erst verdiene. So läuft der Deal!

    Deshalb dachte ich, dass es für so etwas vielleicht noch irgendeine Regelung geben würde.

    Noch einen schönen Tag.