Studie bestätigt: Gentechnik-Kennzeichnung lässt Verbrauchertäuschung zu

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    Beim Einkauf von Lebensmitteln will der Verbraucher wissen: Ist am Ende auch das in der Packung drin, was draufsteht? Nach heutigem EU-Recht müssen alle Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen, solche enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Laut einer aktuellen juristischen Studie verfehlt die bestehende GVO-Kennzeichnung jedoch dieses Ziel und ermöglicht es den Verbrauchern nicht, ihre Kaufentscheidung aufgrund von Wahlfreiheit und Transparenz zu treffen. Noch verwirrender wird es bei der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“, da zahlreiche Ausnahmen gentechnische Anwendungen in solchen Produkten dennoch gestattet.

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