Lohnsteuerermäßigungsbetrag

  • Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage zu einer konkreten Aufgabenstellung:

    Bei der Abgabe des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für das KJ 2009 kann der Arbeitnehmer folgende Angaben glaubhaft machen:

    Werbungskosten aus aktiver nichtselbständiger Arbeit 1.000 €

    Wie hoch ist ggf. der Lohnsteuerermäßigungsbetrag?


    Wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 920 € liegen, werden sie doch in voller Höhe anerkannt und mindern dann den Betrag der zu versteuernden Einkünfte. In diesem Fall um 1.000 €. Heißt das er hat auch 1000. € zu viel Lohnsteuer gezahlt? Und das ist sein Ermäßigungsbetrag?

    Ich steh komplett auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab
    LG Anna

  • Wenn es sich um Berechnung des Freibetrages handelt dann:
    Werbungskosten = 1 000,00 €
    - Werbungskostenpauschalbetrag

    § 9a Nr.1 EStG - 920,00 €
    80,00 € , nur um die 80 € Ermäßigt sich die Lohnsteuer denke ich, aber 100% sicher bin ich nicht.