STB01 Lohnsteuerermäßigungsbetrag

  • Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage zu einer konkreten Aufgabenstellung:

    Bei der Abgabe des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung für das KJ 2009 kann der Arbeitnehmer folgende Angaben glaubhaft machen:

    Werbungskosten aus aktiver nichtselbständiger Arbeit 1.000 €

    Wie hoch ist ggf. der Lohnsteuerermäßigungsbetrag?


    Wenn die Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 920 € liegen, werden sie doch in voller höhe anerkannt und mindern dann den Betrag der zu versteuernden Einkünfte. In diesem Fall um 1.000 €. Heißt das er hat auch 1000. € zu viel Lohnsteuer gezahlt? Und das ist sein Ermäßigungsbetrag?

    Ich steh komplett auf dem Schlauch, aber vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab
    LG Anna

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  • Die 1000 € sind nicht der Ermäßigungsbetrag. Richtig ist, dass sich sein zu versteuerndes Einkommen um 1.000 € mindert. Du müsstest m. E. nach eine Vorher-/Nachher-Rechnung machen. Wieviel Lohnsteuer zahlt er, wenn er keine Werbungskosten hat und wieviel Lohnsteuer mit Werbungskosten. Die Differenz ist der Lohnsteuerermäßigungsbetrag. Allerdings werden die 920 € Pauschbetrag ja auf jeden Fall gewährt.
    VG, Luckygirl