Übertragung von stillen Reserven

  • Hallo liebe helfenden Köpfe und Denker!

    Ich hab am Freitag Buchführungsprüfung und habe bei der Übertragung der stillen Reserven ein Brett vorm Kopf.

    Kurz und knapp, Ersatzbeschaffung, Veräußerungsgewinn, Bildung eines Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe des Veräußerungsgewinns (aufgedeckte stille Reserve).

    So weit so gut. Ich schaffe also das Wirtschaftsgut an und übertrage die stille Reserve(SoPo m. Rücklageanteil) Nur wie? Ich löse den SoPo auf.....

    Angenommen ich habe 100 000 € im Sopo aus dem Verkauf eines Grundstückes. Und kauf ein neues. Auch für 100 000 €. Dann ist das doch nicht plötzlich 200 000 wert?

    Ich bin im Moment völlig überfordert. Wo würde denn die Auflösung des Sopo in der Bilanz stehen? Aktiva, aber welche Position?

    Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten?

    LG
    Karlinchen

  • Hallo karlinchen...

    also das ist schon recht viel zu erklären was du alles wissen willst.
    Stille Reserven sind in der Bilanz nicht ersichtlich, deshalb auch "still".
    Stille Reserven sind der tatsächliche wert eines Wirtschaftsguts und seinem Bilanzwert. Sie entstehen durch Unterbewertung der Aktivaposten oder Überbewertung der Passivaposten. Wenn man z.B. ein Grundstück mit einem Wert von 70000 hat und der nimmt plötzlich an wert zu, um 20000, wegen nährhaftem boden oder so, dann ist er in deinen Büchern Unterbewertet. Wenn du diese Stille Reserve aufdecken würdest, hättest du einen Gewinn von 20000 € mehr und du müsstest mehr Steuern zahlen. Die Gewinnverwirklicheung durch Aufdeckung von stillen Reserven kann durch Bildung einer RÜCKLAGE für Ersatzbeschaffung vermieden werden. Voraussetungen:
    - es wird ein neues Ersatzwirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, auf dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die aufgedeckten stillen Reserven ÜBERTRAGEN werden können (da gibt es noch mehr voraussetzngen R6.6 Abs. 1 Satz 2, ist aber alte Auflage, must du mal blättern)
    Wenn du diese Rücklage bildest, DANN ERST erschein sie auf dem PASSIVkonto auf dem Konto "SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL" . Man darf nur 40 % der Anschaffungskosten als Rücklage bilden. (z. B. du willst Maschine für 100000 kaufen, dann darft du nur 4000 bilden.)Dieses wird dann aufgelöst, wenn du dir ein Wirtschaftsgut tatsächlich angeschafft hast. Dies muss aber innerhalb einer bestimmten Frist das Wirtschaftsgut, für das man die Rücklage gebildet hat, anschaffen (glaube 2 jahre, bin nicht sicher). Für jedes Jahr, in dem du das nicht machst, muss man 6 % Gewinnzuschlag berechnen (auf das Wirschaftsgut). Wenn man das Wirtschaftsgut nicht anschafft, dann muss man komplett auflösen, versteuernund Gewinnzuschläge zahlen.

    Ich weiß nicht, ob das alles so verständlich war. Deutlicher konnte ich das nicht schreiben...ist ein komplexes Thema.

  • Also analog zur Ansparrücklage bzw. neu: Investitionsabzugsbetrag. Soviel ist schon mal klar. Nur hat mich eine alte Prüfungsaufgabe völlig irre gemacht. Da wurde ein unbebautes Grundstück in 2006 verkauft mit einem Gewinn von 124 000. Für diesen wurde ein Sonderposten gebildet um den Gewinn zu minimieren. In 2007 wurde ein bebautes Grundstück angeschafft. Wert G+B 100 000, Gebäude Summe x

    Da muss ja dann der Sopo aufgelöst werden. Davonn wurden im Lösungsteil 100 000 auf das grundstück genommen und der Rest auf das Gebäude. So stand es da. Und genau da hört es bei mir mit denken auf...

  • wie hoch war den der sopo der gebildet wurde? normalerweise dürften das ja 40 % von 124000 sein, also 49600. ich verstehe nicht wie die da 100000 raus genommen haben??

    ich will dir auch nix falsche erzählen, aber die aufgabe ist so wie du mir sie aufgeschrieben hast, komisch...