Hallo brauche mal wider Hilfe, SubS 3C, habe schon versucht aber ??????
Der Steuerpflichtige XY , geb. 10.01.1957, seid 2000 verwitwet, hat für den VZ 2008 eine Summe der Einkünfte von 43 108 €. Bruttoarbeitslohn beträgt 25 000 €.
Folgende Ausgaben sind auf die Abzugfähigkeit im Rahmen der EStV zu Überprüfen:
.....
In seine Wohnung lebt seine Tochter, geb. 11.05.1990, bis 31.07.2008 geht sie noch zur Schule. Ab dem 1.08.2008 lebt sie bei ihre Tante in Lübeck.
Sonst keine Angaben.
Meine Lösung:
Kinderfreibetrag / Ausbildungsfreibetrag / Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende
§ 32 (4) Nr.2 EStG
Kinderfreibetrag im Jahr - 1 824,00 €
§ 32 (5 u. 6) EStG 2 x 1 824,00 € => 3 648,00 € / 12 x 7 => - 2 128,00 € Ausbildungsfreibetrag im Jahr - 1 080,00 €
§ 32 (6) EStG 2x 1 080,00 € => 2 160,00 € / 12 x 7 => - 1 260,00 €
Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende im Jahr - 1 308,00 €
§ 24 b EStG 1 308,00 € / 12 x 7 => - 763,00
:dumm:ich würde alles von der summe der Einkünfte abziehen. oder liege ich hier falsch-)
EStG
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anetta -
15. September 2010 um 12:19 -
Erledigt
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