Hallo,
ich habe nochmal einer frage zu 4b
Meiner Überlegungen waren:
Gewinnausschüttung 80.000
davon 50% nach § 3 Nr. 40 40.000
+ Zinseinnahmen Festgeld 10.000
= Eink. aus Kapitalverm. 50.000
- Sparerfreibetrag (§) 750
- Werbungskostenpauschbetr. § 9a Nr. 2 51,--
= zu verst. Einkünfte 49199,--
- Sonderausgaben Pauschbetrag § 10C 36,--
= zu verst. Einkommen 49163,--
* persönl. Steuerstatz von 35 % = 17207,05 Einkommensteuer
Von der errechneten Einkommensteuer werden die anrechenbaren Kapitalertragsteuer abgezogen
80.000 Gewinnausschüttung * 20 % = 16.000
17.207,05 Einkommensteuer
- 16.000 anrechenbare Kapitalertragssteuer
= 1.207,05 zu entrichtende Einkommensteuer
Die Frage dazu ist:
Zahlt die Bank die Zinsen in Höhe von 10.000 € oder macht die Bank noch etwas?
Was hat die GmbH bei der Gewinnausschüttung gemacht?
Über Hilfe würde ich mich freuen
Nadja