Anbauverfahren KOKA 3

  • hallo Ihr lieben, brauche Hilfe :confused:

    Situation:
    In einem Industriebetrieb erbringt die Hilfsstelle EDV Leistungen für die Bereiche der Fertigung und der Materialwirtschaft sowie in einem recht geringen Umfang für den BEreich der Hausverwaltung. Im Gegenzug erbringt die Hilfsstelle Hausverwaltung in einem ebenfalls geringen Umfang Leistungen unter anderem für die Hilfsstelle EDV.
    Aufgrund der Geringfügigkeit der gegenseitigen Belieferung mit Leistungen wird bei der Ermittlung der Kostensätze für die Bereiche EDV und Hausverwaltung auf eine gegenseitige BElastung verzichtet.
    Im Einzelnen folgendes Bild :
    Hausverwaltung :
    aufgelaufene Gemeinkosten 10.000 €
    Mitarbeiter der Hausverwaltung erbrachten im abgelaufenen Monat 550 Stunden, davon 1% für die EDV-Stelle.
    EDV:
    aufgelaufende Gemeinkosten 27.000 €
    Mitarbeiter der EDV erbrachten im abgelaufenen Monat 740 Stunden, davon 1,5% für die Stelle Hausverwaltung.

    Aufgabe:
    Auszugehen ist von der obigen Verrechnungentscheidung. Ermitteln sie die Kosten je geleistete Stunde, mit denen diejenigen der sonstigen Kostenstellen zu belasten sind, die Leistungen der EDV bzw. der hausverwaltung in Anspruch nehmen.


    Stehe hier irgendwie total auf dem schlauch..würde mich echt freuen wenn mir einer helfen könnte :o

  • Hallo Franzelchen,
    ich will Dir hier keine Lösung präsentieren (Lösungen bringen zum Lernen nichts), dennoch ein paar Denkanstöße.

    Du sollst ja die Kosten je geleistete Stunde, mit denen diejenigen der sonstigen Kostenstellen zu belasten sind. Und zwar nach dem Anbauverfahren (findest Du übrigens auch im Heft)

    Also:
    Du stellst erst einmal die aufgelaufenen Gemeinkosten und die abgegeben Leistungen gegenüber. (mit einer Tabelle Hausverwaltung und EDV)
    Die Hausverwaltung hat 550 Stunden geleistet, davon hat sie 1 % an die EDV abgegeben. Die 1% berrechnest Du aus den 550 Stunden. Genau das gleiche machst Du umgekehrt auch für die Kostenstelle EDV. Die hat 740 Stunden geleistet und davon hat sie 1,5% an die Hausverwaltung geleistet.

    Dann stellst Du die empfangenen Leistungen gegenüber: Die Hausverwaltung hat 1,5% von EDV empfangen und die EDV hat 1% von der Hausverwaltung empfangen.
    Ausgewiesen wird alles in Stunden.

    Dann kannst du die innerbetrieblichen Verrechnungssätze bilden:

    Grundsatz: Primäre Gemeinkosten der Hilfskostenstellen geteilt durch die an Hauptstellen abgegebenen Leistungen. Dann kommt der Euro-Betrag pro geleistete Stunde heraus jeweils für Hausverwaltung und EDV.

    Die Verteilung auf die Hauptkostenstellen erfolgt dann durch Mulitplikation der Kosten pro Leistungseinheit mit der Zahl der auf die jeweiligen Hauptkostenstellen entfallenden Leistungseinheiten.
    Somit werden bei der Hausverwaltung X Euro an die Hauptstellen verteilt. Und bei der EDV Y Euro an die Hauptstellen verteilt.

    Ich kann Dir nur empfehlen, dieses Beispiel im Studienheft anzuschauen.

    Gruss
    Butz111