hallo Ihr lieben, brauche Hilfe :confused:
Situation:
In einem Industriebetrieb erbringt die Hilfsstelle EDV Leistungen für die Bereiche der Fertigung und der Materialwirtschaft sowie in einem recht geringen Umfang für den BEreich der Hausverwaltung. Im Gegenzug erbringt die Hilfsstelle Hausverwaltung in einem ebenfalls geringen Umfang Leistungen unter anderem für die Hilfsstelle EDV.
Aufgrund der Geringfügigkeit der gegenseitigen Belieferung mit Leistungen wird bei der Ermittlung der Kostensätze für die Bereiche EDV und Hausverwaltung auf eine gegenseitige BElastung verzichtet.
Im Einzelnen folgendes Bild :
Hausverwaltung :
aufgelaufene Gemeinkosten 10.000 €
Mitarbeiter der Hausverwaltung erbrachten im abgelaufenen Monat 550 Stunden, davon 1% für die EDV-Stelle.
EDV:
aufgelaufende Gemeinkosten 27.000 €
Mitarbeiter der EDV erbrachten im abgelaufenen Monat 740 Stunden, davon 1,5% für die Stelle Hausverwaltung.
Aufgabe:
Auszugehen ist von der obigen Verrechnungentscheidung. Ermitteln sie die Kosten je geleistete Stunde, mit denen diejenigen der sonstigen Kostenstellen zu belasten sind, die Leistungen der EDV bzw. der hausverwaltung in Anspruch nehmen.
Stehe hier irgendwie total auf dem schlauch..würde mich echt freuen wenn mir einer helfen könnte :o