KoKa2 Aufage 4c "Stellungnahme"

  • Hallo liebe leute :)
    Ich stehe bei der Aufagbe 4c von Koka 2 ein wenig auf dem Schlauch....Kann einer helfen ?

    Nehmen Sie Stellung zu folgender Behauptung :
    "Sobald ein Anlagegut, z.B. eine Maschine abgeschrieben ist, sollte man die kalkulatorischen Abschreibungen- zumindest in der besherigen Höhe nicht weiterlaufen lassen. Das senkt die Selbstkosten und führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit."

    Richtig
    Falsch
    weder falsch noch richtig
    :confused::confused::confused:

  • Es ist ohnehin nicht empfehlenswert, mit den tatsächlichen Anschaffungskosten zu kalkulieren. Wegen des technischen Fortschritts ist eine Ersatzinvestition zumeist nicht zum selben Einstandspreis zu realisieren. Die Idee der Kostenrechnung ist die, einen Verbrauch an Gütern, die im Kombinationsprozess eingesetzt werden, zu bewerten. Deshalb bewertet man die Maschinenleistung und kalkuliert auch über die Abschreibungsdauer hinaus mit den Werten zum Zweck der Preisbildung. Bricht man an einem bestimmten Punkt ab, verschenkt man die Betriebsleistung der Maschine. Der Preis senkt sich, bildet dann aber die betriebliche Produktionsfunktion nicht mehr korrekt ab.

    Außerdem sollte die Preisbestimmung (Preispolitik) nicht nur unter dem Aspekt der Selbstkosten vorgenommen werden, da zu erwarten ist, je nach der Marktstruktur, dass die Konkurrenten ebenfalls ihre Preise senken werden, um ihre bisherige Nachfrage zu erhalten. Der dauerhafte Niedrigpreis ist unter den Bedingungen der Aufgabenstellung nicht durchzuhalten. Irgendwann wird eine neue Maschine benötigt. Es wird später ein kalkulatorisches ( und preisliches) Problem entstehen, auch wenn mit ermäßigter Abschreibung gerechnet würde. Eine Preiserhöhung lässt sich den Nachfragern ggü. i.d.R. nur schwerlich argumentativ vertreten.

    Grüße
    Donald