Hallo könntet Ihr mir bitte bei dieser Aufgabe weiterhelfen, stehe irgendwie neben mir.
Ein in Hamburg freiberuflich tätiger Arzt nimmt in Oberstdorf an einem Fortbildungslehrgang teil. Dadurch entstehen ihm Aufwendungen, über die Belege mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer vorhanden sind. Nehmen Sie Stellung dazu, ob ein Vorsteuerabzug für den Arzt möglich ist.
Danke Steffi
BWL 2 Vorsteuerabzug möglich?
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Steffi_1977 -
25. August 2010 um 17:17 -
Erledigt
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Der Arzt selbst tätigt nur steuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 14 UStG. Die Fortbildungsveranstaltung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit. Daher ist ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. UStG ausgeschlossen.
Ich hoffe, Du kannst mit der Antwort was anfangen.
LG, Luckygirl