Hallo,
wer kann mir bei folgender Aufgabe helfen:
Der Gartenartikelhersteller Scherer hat bei der Maschinenfabrik Fuchs einen Schleifautumaten f�r 100000
Euro gekauft. Scherer hat nach Besichtigung der Maschine bei Fuchs einen Bestellschein unterzeichnet und das Orginal des Bestellscheins mitbekommen.
Die Maschine wird geliefert. Eine Woche nach der Lieferung schreibt Fuchs Folgendes:
"...lieferten wir Ihnen gem�� Ihrer Bestellung einen Schleifautomaten vom Typ 4711. Dabei ist uns leider ein Versehen unterlaufen. Wir lieferten Ihnen nicht den von Ihnen besichtigten und bestellten Typ, sondern ein durch zahlreiche Neuerungen verbessertes Modell, das laut unserem neuesten Katalog 110000 Euro kostet. Da sie die Maschine bereits in Gebrauch haben, kommt ein Umstausch nicht mehr infrage. Sie werden daher Verst�ndnis haben, dass wir um Zahlung weiterer 10000 Euro bitten."
R�ckfragen bei Scherer und genauere Untersuchungen der neuen Maschine ergeben, dass die Angaben der Firma Fuchs zutreffend sind. Trotzdem ist Scherer nicht ohne Weiteres bereit, 10000 Euro nachzuzahlen. Er will Fuchs einen Teilbetrag anbieten, �ber dessen H�he er sich noch im Unklaren ist. Vorher will er sich zun�chst die Rechtslage klarmachen, um zu wissen, wie ein eventueller Rechtssteit enden w�rde, falls eine Einigung mit Fuchs nicht m�glich sein sollte. Er �berlegt daher:
Hat Fuchs Anspruch auf Zahlung der geforderten 10000 Euro?
�berlegen Sie zun�chst was zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Wonach richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten? Was k�nnen Sie daraus ableiten? Muss Scherer die verlangten 10000 Euro zahlen? Was w�rden Sie Fuchs raten und warum?