Hallo Ihr lieben,ich benötige eure Hilfe..Herr Maas hat gegen Herrn Jahn eine Forderung von 2000Euro .Herr Jahn bestreitet die Schuld nicht.Er weigert sich jedoch zu zahlen,weil es Ihm angeblich sehr schlecht gehe.Tatsächlich hat er so gut wie keine flüssigen Mittel.In seiner Mietwohnung hängen allerdings einige Wertvolle Gemälde.
1a) Empfiehlt es sich für Herrn Maas Klage auf Zahlung der 2000 Euro zu erheben?
Begründen sie Ihre Antwort indem sie das rechtlich Entscheidende die Rechtsgrundsätze hervorheben,da würde ich sagen §688 ZPO?
b) Wie läuft die Angelegenheit vorraussichtlich weiter,wenn Herr Maas den Erlass eines Mahnbescheides beantragt?
(Unterstellen Sie bitte,dass Herr Jahn keinen Wiederspruch erhebt)
Da würde ich sagen dann kommt wohl der Gerichtsvollzieher und versucht ,sachen zu pfänden,die einen Wert haben??
2 Herr Jahn glaubt sich zu erinnern,dass er die 2000Euro bereits vor einem Jahr bezahlt habe.
a) Wie kann er sich gegen den Mahnbescheid wehren?
Ich würde sagen er müsse wohl nachweisen das er die Zahlung geleistet hat,kontoauszug usw??
b)Welche Gefahr besteht,wenn Herr Jahn sich erst gegen den Vollstreckungsbescheid wehren würde?
Ich würde sagen dann bleibt Ihm wenig Zeit um das wieder hin zu biegen:-)
3)Herr Maas erfährt dass Herr Jahn Anstalten treffe,um mit seinem restlichen Vermögen unterzutauchen.
a) Welchen Rat erteilen Sie Ihm?
b) Würden Sie ihm diesen Rat auch erteilen wenn Herr Maas erklärt,er habe zwar nichts näheres über etwaige Fluchtabsichten seines Schuldners erfahren können,ein entsprechender Gedanke sei Ihm aber durchaus zuzutrauen?
Ich würde mich sehr über Antworten mit passender Stelle im § freuen,von Menschen ,die sich in diesem Bereich auskennen und die gibt es ja hier genug:-) Bin jetzt in den letzten Zügen und hänge hier etwas durch,hoffe aber das Ihr mir helfen könnt:-) Lieben Dank im Voraus:-)