oh hilfe ich verzweifel langsam - ich seh gerade kein Land mehr bei der 4. Aufgabe. Könnte Hilfe gebrauchen. DANKE
Teil 1:
Alleiniger Gesellschafter der Asterix-GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im Kj 2008 einen Bilanzgewinn von 100000 Euro. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:
Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im Kj 2006 eine steuerfreie Investitionszulage in Höhe von 40.000 Euro.
Die GmbH hat für das Kj 2008 10000 Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftsteuerrückstellung von 20000 gebildet.
Das Geschäftsführergehalt von Karl A. ist unangemessen hoch. Statt tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 sind nur 80000 Euro angemessen. Karl A. hat ein Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50000, ortsüblich 40000 Euro.
Wie hoch ist die für das Kj 2008 festzusetzende Körperschaftsteuer? Solizuschlag ist nicht zu beachten.
Teil 2:
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl A. in Höhe von 60000 Euro. Karl A. hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80000 Euro und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10000 Euro Zinsen.
Die bei Karl A. abzugsfähige Altersvorsorgeaufw. betragen 6000 Euro, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufw. 1200 Euro.
Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl A. anfallende Einkommensteuer?
Unterstellen Sie dabei, das Karl A. einen persönlichen Steuersatz von 35 % hat. (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.
Ich wäre sehr dankbar über Hilfe!
Gruß kurai
kurai8@web.de