Hallo,
wer kann mir bei folgender Aufgabe behilflich sein:
Aufgabe 3
Sie bestellen eine neue Küche in einem Küchencenter. Der Verkäufer bittet Sie, morgen zur Vertragsunterzeichnung wiederzukommen und nimmt schon mal - wie er sagt, damit alles morgen zügig erledigt werden kann - die erforderlichen Daten in seinem PC auf.
Am nächsten Tag erläutert der Verkäufer Ihnen, dass es ihm sehr leid tue, aber Sie könnten die Küche nur bei einer Anzahlung von 70 % des Kaufpreisees erhalten. Die Lieferzeit betrage nach Eingang des Geldes rund zwei Monate.
a) Was könnte Ihrer Meinung nach passiert sein?
b) Ist die Erhebung der Daten durch den Verkäufer erlaubt gewesen, obwohl ein Vertrag noch nicht unterzeichnet war?
Aufgabe 4
Hat er die Vorausleistung vielleicht verlangt, weil er bei einer Auskunftei Erkundigungen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt hat? Ist die Einholung einer Auskunft berechtigt, obwohl Sie nicht um eine Einwilligung gebeten wurden?
Aufgabe 5
Da Sie noch nie mit einer Auskunftei zu tun hatten, muss diese einer Pflicht nach dem BDSG nachkommen.
Um welche Pflicht handelt es sich?
Ich weiß zwar indirekt was die da wissen wollen, habe aber irgendwie keine 100% Lösung.
Es wäre super wenn ihr mir helfen könntet.
VG
Heike