Hallo Leute,
ich glaub ich hab irgendwie ein Brett vorm Kopf...
Frage lautet:
Wir hatten gesagt, dass das Schuldrecht die Sonderverbindung zwischen Personen, das Sachenrecht die Beziehung einer Person zu einer Sache regelt. Was ergibt sich hieraus? Gehen Sie auch auf das Abstraktionsprinzip ein?
Ich verstehe jetzt nicht ganz was die jetzt wissen wollen?
Die Fälle sind da einfacher zu lösen...
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe