Hallo,
ich befasse mich gerade mit der Bewertung von Wertpapieren nach HGB und IFRS. Wenn ich das richtig verstanden habe gilt für Wertpapiere im Anlagevermögen gemildertes Niederstwertprinzip. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung muss, bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung kann abgeschrieben werden.
Und bei Wertpapieren im Umlaufvermögen muss man unterscheiden für welchen Zweck die Wertpapiere gehalten werden.
Wertpapiere der Liquiditätsreserve = strenges Niederstwertprinzip
Wertpapiere des Handelsbestandes = Zeitwert
Stimmt das so oder seht ihr das anders?
Danke