Say'sches Theorem bei Erweiterung um Investitionen und Ersparnisbildung

  • Hallo zusammen!

    mir stellt sich aktuell folgende Fragestellung, an der ich doch etwas zu knabbern habe:
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    Analysieren Sie die Gültigkeit des Say'schen Theorems, wenn das Modell um Ersparnisbildung und Investitionen erweitert wird. Berücksichtigen Sie alternative Sichtweisen der Gleichung I=S als Identität und als Gleichgewichtsbedingung.
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    ich kam bisher zu folgender "Lösung", die ich aber noch nicht als so ganz stimmig befinde:
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    Klassik beruht auf zwei Kerngedanken:
    1. Preismechanismus: Herstellung eines GG von Angebot und Nachfrage über flexible Preise
    (AÜ -> Preissenkungen / NÜ -> Preissteigerungen)
    2. Say’sches Theorem Kernaussage: Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage, da bei der Güterproduktion EK entsteht, das wiederum für Konsum ausgegeben wird (Kreislauftheorie).
    => Aus 1. und 2. folgt, dass stets GG auf allen Märkten entsteht
    Überleitung zu I=S als Identität und GG-Bedingung:
    ->I≡S als Identität…
    (ex post-Analyse: Betragsgleichheit von I und S gilt in der Betrachtung am Periodenende immer):
    S ist der unverbrauchte Teil des EK und entspricht betragsgleich I als dem unverbrauchten Teil der Produktion (Ersparnisse werden also auch nachfragewirksam, da diese in Form von Krediten von Banken an Unternehmen zu Investitionszwecken weitergegeben werden -> „Ersparnisse werden stets investiert“)
    Zwischenfazit: S und I tangieren das Say’sche Theorem zunächst NICHT.

    Problem: Say’sches Theorem berücksichtigt das Auftreten ungeplanter Größen nicht.
    -> Zusätzlich Berücksichtigung von I=S als GG-Bedingung …
    (ex ante-Analyse: Basis sind die Pläne der WS zu Periodenbeginn, d.h. Unternehmen haben Investitionspläne und HH Sparpläne):

    Wird Igeplant = Sgeplant realisiert entsteht ein GG, d.h. es treten keine ungeplanten Größen auf.
    Interpretation:
    Angebot (Y- I geplant) = Nachfrage (Y- S geplant)
    => Pläne der WS gehen in Erfüllung, d.h. es gibt keinen Anlass für Datenänderungen.

    Ist nun aber Igeplant ≠ Sgeplant bedeutet das, dass ungeplante Größen aufgetreten sind
    Bsp. ungeplante I: Unternehmen muss Produkte auf Lager nehmen, da Verkauf schlechter als geplant läuft.
    Bsp. ungeplante S: Für die HH gelten Lieferfristen für bestimmte Güter -> Zwangssparen.

    Die Folge: AÜ oder NÜ -> Anpassung erfolgt in Folgeperioden (z.B. durch Anpassung der Produktion)
    ->Das Auftreten ungeplanter Größen zieht stets Anpassungen nach sich! -> Verletzung des ST, da eben nicht stets GG gegeben ist (s. oben) und ANpassungen erst in späteren Perioden erfolgen.

    Fazit:
    Das Say’sche Theorem hat somit bei Erweiterung um I und S nur bedingt Gültigkeit => es hat nur solange Gültigkeit wie keine ungeplanten Größen auftreten, d.h. solange GG herrscht mit I=S
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    Was meint ihr? Bin ich auf einem richtigen Weg? Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

    Schöne Grüße aus der Pfalz,
    Mario