- Offizieller Beitrag
IzR 5/6.2010: Internationale Immobilienmärkte – globale Immobilienwirtschaft
IzR 5/6.2010: Internationale Immobilienmärkte – globale Immobilienwirtschaft
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Der Artikel hebt zwar die Besonderheiten des Immobilienmarktes hervor. Aber aus vielen Beiträgen im Forum nach Nutzung der Forumsuche zeigt sich eine allgemeine Entwicklung auf.
Die steigende Globalisierung der Wirtschaft ist eben eine Entwicklung der Zeit. Die Unternehmen schließen sich dabei aus den unterschiedlichsten Gründen und zur Erreichung vielfältiger Zwecke zusammen. Das Unternehmensrecht bietet den Führungskräften dabei weitgehende Instrumentarien zur Herstellung unternehmensbezogener Abhängigkeiten an. Regelmäßig gibt es z. B. bei der Konzernbildung ein Unternehmen, das eine herrschende Stellung einnimmt. Weitere Unternehmen sehen ihre Vorteile in der Zusammenarbeit. Als eine Art Dankeschön werden u. a. dann Gewinnabführungsverträge geschlossen. Hier lässt sich eine Staffelung einführen bis hin zur völligen Abführung des Gewinns. Das Problem für die Gesamtwirtschaft sehe ich darin, dass solche Kartelle unersättlich um die Erlangung von weiteren Marktanteilen kämpfen, um sich unermüdlich zu vergrößern. Das kann das Gleichgewicht eines Marktes stören. Bei den Nachfragern finden solche Aktivitäten nicht uneingeschränkt Zustimmung. Schließlich geht es dabei wesentlich auch um die Einschränkung ihrer nachgefragten Produktpalette und damit letztlich um Wahlfreiheit. Sind freiwillige Zusammenschlüsse dieser Art nicht absehbar, dürfte nicht selten zu Strategien gegriffen werden, die das Ziel einer feindlichen Übernahme haben.
Als künftiger Betriebswirt sollte mMn ein Unternehmenszusammenschluss durchdacht sein. Dabei geht es nicht darum, in den Raum gestellte Defizite auf operativer Ebene der Unternehmen durch ein Abhängigkeitsverhältnis mit unausgewogenen Synergien zu kompensieren. Ein Unternehmenszusammenschluss kann nur dann tragfähig sein, wenn er ausgehandelt, und Vorteile für alle beteiligten Unternehmen bringen wird. Hierbei dürfte aber auch die kaufmännische Regel, die für jede Form betriebswirtschaftlichen Entscheidens und Handelns gilt, dass ein Geschäft überhaupt, und im Besonderen solch weitreichende, den Betrieb konstituierende Entscheidungen wie der eines Unternehmenszusammenschlusses, das Geschäft nicht völlig durch den Einsatz von betriebswirtschaftlichen oder mathematischen Methoden vorausberechnet werden kann. Ein kleiner Anteil bleibt immer Bauchsache: Abschließen oder nicht abschließen. Auch diese Handlungsnorm gilt für alle beteiligten Unternehmen bei der Aufstellung eines Unternehmensverbundes. Davon werden sie auch Gebrauch machen. Das Beispiel der Liaison der Unternehmen Daimler und Chrysler hat mMn schon auch aufgezeigt, dass Situationen, Abläufe und Ablaufgliederungen nicht richtig eingeschätzt werden konnten, was am Ende durch die – zumindest für Daimler – aufwandsintensiven Trennung besiegelt wurde. Dabei lässt sich aber auch nicht vom Verschulden Einzelner ausgehen. Das Konzept in seiner Gesamtheit hat offensichtlich nicht gepasst. Deshalb halte ich es auch für richtig, dass Chrysler den amerikanischen Markt versorgt und Daimler weltweit operiert. Keine Globalisierung um jeden Preis.