- Offizieller Beitrag
Was verstehen Franzosen unter dem Recht auf geistiges Eigentum? Wie unterscheidet sich die deutsche Anwaltsausbildung von der Praxis in Frankreich? Antworten auf diese Fragen geben Juristen aus Deutschland und Frankreich bei dem Kolloquium „Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und des französischen Rechts“, das zur Feier des 55-jährigen Bestehens des Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) an der Universität des Saarlandes am 2. Juli veranstaltet wird. Das Zentrum ist eine europaweit einzigartige Institution für das deutsch-französische Recht.