Bil08a

  • Hallo,
    kann mir bei BIL08A SGD jemand helfen?
    Ich komme mit der Aufgabe 2 nicht so ganz weiter. Für die Verpflegung des Arbeitnehmers habe ich 83,40 €... aber wie mache ich jetzt weiter?

    Dann weiß ich bei Aufgabe 3 nicht so ganz, welche Methode den günstigeren geldwerten Vorteil hat. Ich habe bei der Methode anhand tatsächlich angefallener Gesamtkosten 3.700 raus und bei der 1%-Methode 4.876. Weiß aber nicht so wirklich was jetzt besser ist.

    Aufgabe 6 ist mir auch noch nicht so ganz klar. Welche Kriterien beeinflussen die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags? Könnt ihr mir da Tipps geben?!

    Über Hilfe würde ich mich freuen... dann kann ich die ESA endlich auch noch wegschicken.

    VLG

  • Hallo
    Bin auch gerade bei Bilo 8a

    Aufgabe 3
    Meine Lösung
    Gesamtkosten
    Treibstoff 2.400,00
    Rep. 750,00
    Kfz Steuer 200,00
    HV 500,00
    Vollkasko 650,00
    -----------
    4.500,00
    AfA 3.000,00 24.000,00 /8
    ----------
    7.500,00 v. 46,67 % = 3.500,25
    ./. 0,10 € X 14.000 1.400,
    ---------
    2.100,25 / 12 = 175,02 mtl.

    Pauschal Ermittlung
    1 % vom Bruttolistenpreis 28.000 280,00
    28.000,00 v 0,03 = 8,4 x 20 km 168,00
    o,10€ x 9.000,00 = 900/12 ./. 75,00
    --------------
    Geldwerter Vorteil 373,00 mtl.
    ===========

    Die Lohnsteuer wird anhand individueller Kriterien für jeden Arbeitnehmer berechnet.
    Durch den Grundfreibetrag sowie weitere Freibeträge, di bei jedem AN anders ausfallen können, ist die Höhe der Lohnsteuer und damit das verbleibende Nettogehalt unterschiedlich hoch. Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer bildet die Lohnsteuerkarte, die es von den Bürger- und Stadtämtern gibt nd die mit der Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Auf der Lohnsteuerkarte sind die persönlichen Merkmale eingetragen.
    Steuerklasse
    Anzahl der Kinderfreibeträge
    die Relgionszugehörigkeit.


    Ich hoffe es ist alles richtig
    Da ich auch schon 15 Jahre aus dem Beruf bin

    Birgit

    Einmal editiert, zuletzt von schulte_bt (18. Juni 2010 um 12:00)

  • Hallo
    Habe mich bei der Pauschal Ermittlung verrechnet

    es müssen 41,66 € abgezogen werden, d.h. 0.10 x 5000,00 km = 500 / 12 und nicht 0,10 x 9000km = 900/12

    Birgit

  • Hallo!

    Aufgabe 2
    Die Differenz zwischen dem Sachbezugswert bei einer Unterkunft und der tatsächlichen gezahlten Miete ist als Arbeitslohn anzusetzen.
    Da er aber gar nichts zahlt ist 198 € der Sachbezug
    Es sind hier die Sachbezugswerte lt. der Sozialversicherungsentgeltverordnung anzusetzen.
    Eine Pauschalierung ist nich möglich.

    20 x 1,50 = 30,00 €
    20 x 2,67 = 53,40 €
    ----------
    83,40 € steuerpflichtiger Arbeitslohn
    Da es ich hier um die Aufwendungen der Sachbezungsordnung handelt, gilt weder der Rabattfreibetrag nach die Freigrenze in Höhe von 44 €
    Da der Arbeitgeber B unentgeltliche Mahlzeiten im Betrieb gewährt besteht nach § 40a Abs. 2.1 ESTG die Möglichkeit, das der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert.
    Dieses Löst dann die Beitragsfreiheit der Sozialversicherung aus.
    83,40 € * 25% = 20,85 € Lohnsteuer.

    Wiel Erfolg weiterhin
    Birgit