Die A-AG ist jeweils zu 100% an der x-GmbH und der Y-GmbH beteiligt.Die X-Gmbh verkauft ein Wirtschaftsgut ,das einen gemeinen Wert von 100.000euro hat,zu einem Kaufpreis von 150.000euro an die Y-GmbH .Damit greifen die Rechtsinstitute der verdechten Gewinnauschüttung und der verdekcten Einlange.Nehmen Sie zu den Tatbestandsmerkmalen und den Rechtsfolgen dieser beiden Rechtsinstitute Stellung!
Also ich habe ein wenig Probleme mit dieser Aufgabe,ich werde versuchen einen Anfang zu machen und ich hoffe ich bekomme ein wenig Hilfe von euch.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und die nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht.
Die verdeckte Einlage erhöht wie alle Einlagen das Einkommen der Gesellschaft nicht. Gleichzeitig stellt ihre Hingabe für den Gesellschafter auch keinen Aufwand dar, denn das Tätigen einer Einlage ist stets ein erfolgsneutraler Vorgang
Ich verstehe das einfach nicht,ich weiß nie wer der Gesellschafter und wer dei Gesellschaft ist.
Das erste was auffällt ist eben dass das Wirtschaftsgut überteuert verkauft wird.Also 50.000euro wird zuviel verlangt.
Kann mir da bitte jemand hlefen?:(:(:(:(