- Offizieller Beitrag
Mit dem vor zwei Jahren in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bewegt sich Deutschland international auf dem Schutzniveau anderer Länder. Dennoch gibt es aus Expertensicht noch Verbesserungsmöglichkeiten für das Recht der Verbraucher, gesundheitsbezogene Informationen bei den Behörden einzuholen. Zu diesem Schluss kommen Rechtswissenschaftler der Universität Heidelberg, die das VIG im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums in einer rechtsvergleichenden Untersuchung evaluiert haben. Die Forscher sprechen sich mit Blick auf die von ihnen untersuchten Rechtsordnungen in den USA und in Europa insbesondere für eine vereinfachte Durchführung der Informationsanfragen aus.