- Offizieller Beitrag
Der Bundesrat berät zurzeit einen Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz, der ein Werbeverbot für die Beihilfe zum Suizid vorsieht. „Gegen dieses Vorhaben bestehen gravierende rechtliche Bedenken“, erklärt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gunnar Duttge, Leiter des Zentrums für Medizinrecht der Universität Göttingen. „Außerdem weist es in der vorliegenden Fassung eine Reihe handwerklicher Fehler auf.“