Stw02f

  • Hallo,
    ich habe meine ESA zurück bekommen mit einer ziemlich schlechten Note (4). Ich war nicht "ausführlich" genug. OK das kann ich vielleicht noch akzeptieren, ABER bei Fallstudie 1 (Einkommenssteuer), habe ich den richtigen Rechenweg und eine Erklärung für das Halbeinkünfteverfahren angegeben (inkl. §). Beim Arbeitshinweis hat mir die Lehrkraft genau das erklärt, (ich muß von der Dividende die Hälfte abziehen und den Gewinn mindern, wegen §3). Mehr stand nicht dabei. Ich habe in der Rechnung den Gewinn um die Hälfte gemindert und den §3 angegeben. Trotzdem habe ich Abzüge in den Punkten bekommen. Ich habe um Erklärung gebeten, aber lediglich "nicht ausführlich" genug als Antwort bekommen. Irgendwie bin ich gerade total frustriert, obwohl ich nur noch 4 Studienhefte zu bearbeiten habe, fehlt mir jetzt irgendwie die Lust dazu, da ich mich total ungerecht behandelt fühle. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Vielleicht hilft mir jemand bei der Trauerarbeit ;o) und hat hier eine gute Note bekommen. Würde mich wirklich interessieren was ich genau falsch gemacht habe.
    Danke Euch

  • Hey Gast!
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  • hey susi,
    ichkann dir leidernicht bei deinem problem helfen, jedoch hab ich selber problem mit der esa.ich komme einfach nicht weiter. ich habe alle hefte fertig, vielleicht meldest du dich einmal zwecks erfahrungsaustausch. wenn du mir deine email mitteilst, würdeich mich bei dir melden,
    vg

  • Hallo Dorialma,

    das Studienheft STW02F ist ja schon länger her bei dir, trotzdem wäre es toll, wenn due mir einen Tipp geben könntest.

    Bitte sage mir, was ich bei der Geldanlage für Helga Muster beachten muss.

    Aktiendepot mit 14000 Zinsen Dividende
    Sparbuch 6000 Euro Zinsen

    I [FONT=Times New Roman, serif]Geldanlage Helga Muster[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Besteuerung bis 2008: Ist der Anteilseigner eine natürliche Person, so handelt es sich bei den Gewinnausschüttungen um Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr. 1 EStG, die im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung erfasst werden. Diese sind jedoch nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Einnahmen 14.000,-- Euro x 50% = 7.000,-- Euro[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Zinsen)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Hierunter fallen gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten, Zinsen aus Bausparguthaben oder Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren. Helga Muster erhält 6.000,-- Euro Zinsen. [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Von den Einkünften ist der Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Nr. 2 EStG in Höhe von 102,-- Euro und der Sparerfreibetrag in Höhe von 1500,-- Euro (§ 20 Absatz 4 EStG) bei Zusammenveranlagung abzuziehen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]7.000,-- Euro plus 6.000,-- Euro minus 1.602,-- Euro = 11.398,-- Euro[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Die Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Frau Muster belaufen sich auf 11.398,-- Euro.[/FONT]

    Ist das richtig? oder muss ich da was anderes rechnen.

    Ausserdem: muss ich beim Kauf des Mietgrundstücks Grunderwerbsteuer berücksichtigen?

    Wäre Dir so dankbar für Deine Hilfe.

    Dörthe

  • Hallo Dörthe,
    auch wenn in meinem Heft andere Zahlen standen kann ich Dir aber trotzdem folgendes sagen:

    Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen von Helga Muster handelt es sich um die Auszahlungsbeträge, also die Nettoeinnahmen. Du musst diese noch auf die Bruttoerträge hochrechnen, da die Bruttoerträge einkommensteuerpflichtig sind.
    Das bedeutet: Nettoeinnahmen zzgl. SolZ zzgl. Kapitalertragsteuer.
    Die Anwendung des Halbeinkünfteverfahren sowie der Werbungskostenpauschbetrag und der Sparerfreibetrag sind prinzipiell richtig, aber dann natürlich ausgehend von anderen Bruttoerträgen.

    Beim Kauf des Mietgrundstückes fällt selbstverständlich Grunderwerbsteuer an.

    LG,
    Luckygirl

  • Hallo Luckygirl,

    okay, dass mit den Zinsen habe ich gefunden.

    Aber wie mus ich die Dividende rechen.

    Auszahlung 7000 Euro
    Kapitalertragssteuer 25% und davon nochmal 5,5 % Soli?

    Ich verzweifle, ich sitze an der Aufgabe seit 3 Wochen.

    Und wenn ich Grunderwerbsstuer berechne habe ich ja einen dicken fetten Minusbetrag, denn ich muss ja 3,5 % auf die gesamte 2000000 rechnen oder war das 2008 noch anders.

    Bitte um feed back drehe hier echt ab.

    Lieben Dank

    Dörthe

  • Bei der Dividende ist das wie folgt:
    14.000 Bardividende (Nettoeinnahme) entspricht dem Betrag nach Abzug von Kapitalertragsteuer und SolZ.
    Der SolZ berechnet sich von der Kapitalertragsteuer, also 5,5 % von 20 % =1,1 %. Das heißt, die gesamte Belastung beträgt 21,1 % (20 % + 1,1 %).
    100 % ./. 21,1 % = 78,9 % = Bardividende. Jetzt kannst Du errechnen, was 100 % sind. Hiervon ist die Hälfte steuerfrei (im Jahr 2008).

    Die Grunderwerbsteuer wird vom gesamten Betrag (2.000.000) berechnet. Danach wird sie - wie auch die anderen Aufwendungen - auf "Grund und Boden" und "Gebäude" aufgeteilt. Bei mir kam allerdings kein Minusbetrag raus.