Hi
ich habe eine Frage zur Abgabenordnung und speziell
zur Steuerfestsetzung.
Generell sind das ja 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2 und beginnt mit dem
Kalenderjahr an in dem die Steuer angefallen ist
Beispiel:
Einkommensteuer von 2009. Bekanntgegeben am 4.5.2010
Anfang 31.12.20010 Ende 31.12.2014
Aber jetzt gibt es ja noch die Ablaufhemmung inwiefern beeinflusst das
meine Festsetzung könnte mir das bitte jemand erklären, anhand von Beispielen?
Vielen Dank