Abgbaenordnung

  • Hi

    ich habe eine Frage zur Abgabenordnung und speziell
    zur Steuerfestsetzung.

    Generell sind das ja 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2 und beginnt mit dem
    Kalenderjahr an in dem die Steuer angefallen ist

    Beispiel:
    Einkommensteuer von 2009. Bekanntgegeben am 4.5.2010
    Anfang 31.12.20010 Ende 31.12.2014

    Aber jetzt gibt es ja noch die Ablaufhemmung inwiefern beeinflusst das
    meine Festsetzung könnte mir das bitte jemand erklären, anhand von Beispielen?

    Vielen Dank

  • Hey Gast!
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  • Juhu,

    hoffe das hilft dir weiter...
    Ablaufhemmung nach §171 AO:
    Das Ende der Feststezungsfrist wird für eine bestimmte Zeitspanne hinausgeschoben.
    Vorgehensweise wäre 1. Regelfristende bestimmen (wie du oben gemacht hast) 2. Ablaufhemmung bestimmen 3. Vergleich 1. u. 2. Zeitpunkt; späterer ist maßgebend

    um ein Beispiel nennen zu können müsstest du mir sagen um welche Änderung es sich handelt.