Stw02 xx8-k25

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  • Hi Nofre,

    ja, habe auch das Heft. Irgendwie scheinen wir hier die einzigen zu sein, oder??
    Also, ich hänge ganz böse an der ersten Aufgabe: Anton Otto betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz........

    Hast du hier schon einen Lösungsweg gefunden???

    LG
    Barbara

  • Hallo Ihr Beiden,
    soryy, hatte eine andere Heftnummer. Hätte sonst gern geholfen.
    Vielleicht formuliert Ihr einfach mal die Aufgabe und Eure Lösungsansätze. Dann kann Euch bestimmt geholfen werden.
    Grüße Dori

  • Liebe Dori, danke für das Angebot der Unterstützung!!

    Hier also die besagte Aufgabe:

    Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonnerstraße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonnerstr. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.

    Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:

    • AO hat das direkt nebenan liegende Grundstück Bonnerstr.2 , inkl. der darauf befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatl. 11.000 €.
      Auf entsprechende Anfrage von AO gibt HB die Höhe des Einheitswertes mit 210.000 € an. Aufgrund von betrieblichen Investitionen musste AO zum 01.01.2008 ein Darlehen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 8% aufnehmen.
      Die Zinsen wurden zutreffend als Betriebsausgaben gebucht.
    • Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatl. Leasingraten belaufen sich auf 8.000 €


    Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz liegt bei 400%.


    a)
    Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2008


    b)
    Prüfen Sie, ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonnerstr. 1 die GmbH ist.

    :confused:
    Liebe Grüße
    Barbara

  • also, folgende Antworten hab ich darauf geschrieben. Habt ihr zufällig Ergebnisse zur Aufgabe 4 a und b (gleiches Heft wie gmb-hh)?

    [FONT=&quot]a)[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Gewinn aus Gewerbebetrieb 200.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Schuldzinsen 40.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Leasingraten für Maschinen 96.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Pacht für das Grundstück 132.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG:[/FONT]
    [FONT=&quot]100 % Zinsen 40.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]20 % Leasing der Maschinen 19.200 €[/FONT]
    [FONT=&quot]65 % Pacht für das Grundstück 85.800 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Gesamte Hinzurechnungen 145.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]abzgl. Freibetrag 100.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Restbetrag 45.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]hiervon 25 % 11.250 €[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG [/FONT]
    [FONT=&quot]400.000 € * 1,2 % = 4.800 + Zuschlag 40 % 6.720 €[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Berechnung:[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Gewinn 200.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Hinzurechnung § 8 Nr. 1 GewStG 11.250 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG 6.720 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Gewerbeertrag 204.530 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Abrundung 204.000 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG 24.500 €[/FONT]
    [FONT=&quot]Restbetrag 179.500 €[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]3,5 % von 179.500 € = 6.177,50 €[/FONT]
    [FONT=&quot]6.177,50 € * 400 % = 24.710 €[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Die Gewerbesteuer beträgt 24.710 €[/FONT]


    [FONT=&quot]b)[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Der nach § 11 Abs. 1 GewStG auf volle 100 € gerundete Gewinn ist u.a. bei natürlichen Personen um 24.500 € höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrages zu kürzen.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Wird die Firma in Form einer GmbH betrieben, erfolgt diese Kürzung nicht.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]An der Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG ändert sich nichts.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Der neue Gewerbesteuerbetrag würde sich auf 28.630 €.[/FONT]

    [FONT=&quot][/FONT]

  • Emailadresse steht oben popey@gmx.org... bin zur Zeit auf der Arbeit, kann Dir frühestens heute Abend bzw. morgen Rückmeldung geben... was für ein Stress. :D

    Ich hänge beim Vorsteuerabzug im Voranmeldezeitraum. Ich denke, die Aufgabenstellung zwei beinhaltet ein paar Gemeinheiten, angefangen bei Unternehmer B oder C. ;) Findet der Vorsteuerabzug hier Berücksichtigung? Zu beachten ist ja, dass der Voranmeldezeitraum "monatlich" erfolgt und nicht quartalsweise.

  • habe dir hoffentlich, wenn es richtig ist, geholfen. hast du schon die nr. 4 fertig?

    Zu 2

    A an B:

    Lieferzeitpunkt: 16.01.2009
    Warenwert 3.000,- € Vorsteuer bei A laut Vorgabe:
    USt. 570,- € keine
    Voranmeldung = Januar
    RE-Datum 01.02.2009 A zahlt 570,- € USt
    Zahldatum 03.02.2009
    ----------------------------------------------------------
    B fertigt und liefert an C

    Lieferzeitpunkt: 01.03.2009
    Küche - Warenwert 8.000,- € geschaffener Mehrwert = 5.000,-
    USt. 1.520,- € Voranmeldungszeitraum = März
    Gesamtbetrag 9.520,- € 1.520,- USt
    abzgl. 570,- VoSt = 950,- € Steuerlast; Voranmeld. = Febr.
    RE-Datum 01.04.2009
    Zahldatum 15.05.2009
    ----------------------------------------------------------
    C an Einzelhändler

    Lieferzeitpunkt: 18.04.2009 geschaffener Mehrwert = 3.000,- €
    Warenwert 11.000,- € Voranmeldung VoSt = April 09
    USt. 2.090,- € = 1.520,- €
    Voranmeldung USt = April 09
    RE-Datum 18.04.2009 2.090,- USt abzgl. 1.520,- VoSt
    Zahldatum 20.04.2009 = 570,- €
    -----------------------------------------------------------
    D an Kunde K

    Kaufzeitpunkt: 05.05.2009
    Lieferzeitpunkt: 01.06.2009 Mehrwert = (-) 3.000,- €
    Küche - Warenwert 8.000,- € inkl. USt. Voranmeldung VoSt = April 09
    Netto 6.722,69 € = 2.090,- €
    Voranmeldung USt = Juni 09
    RE-Datum 31.05.2009 = 1.277,31 €
    Zahldatum 03.06.2009
    ------------------------------------------------------------


    Kunde K an Nachmieter Kunde zahlt an D nur 1.277,31
    Mwst

    Verkaufszeitpunkt 16.09.2009
    Verkaufspreis 5.000,- € keiner der beiden ist Unternehmer
    nach § 2 UStG.
    Daher wegen Privatkauf keine Steuer

  • Hallo zusammen,

    ich hänge auch gerade an der Aufgabe 1 vom Heft STW02-XX8-K25.

    Ich habe eure Beiträge dazu bereits gelesen, aber irgendwie habe ich mächtig ein Brett vor dem Kopf :aua: und komme weder auf das Ergebnis 24.710,00 Euro / 28.630,00 Euro bzw. 25.200,00 Euro. :confused:

    Ich würde mich freuen, wenn mal jemand auf meine Aufgabe schaun könnte und mir mein Brett entfernt. Ich weiß wirklich net woran es grad hängt. :(

    Also das ist bisher mein Lösungsweg...:

    a)

    [FONT=&quot]Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG:[/FONT]

    100 % Zinsaufwendungen 40.000,00 Euro
    20 % Leasing der Maschinen 19.200,00 Euro
    65 % Pacht für das Grundstück 85.500,00 Euro
    144.700,00 Euro
    abzüglich Freibetrag 100.000,00 Euro
    Restbetrag 44.700,00 Euro

    hiervon 25 % 11.175,00 Euro

    [FONT=&quot]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG:[/FONT]

    [FONT=&quot]400.000,00 Euro * 140 % * 1,2 % = 6.720,00 Euro[/FONT]

    [FONT=&quot]Berechnung:[/FONT]

    [FONT=&quot] Gewinn 200.000,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]+ Hinzurechnungsbetrag 11.175,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot] - Kürzungsbetrag 6.720,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]= Gewerbeertrag 204.400,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]# Abrundung 204.000,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]- Freibetrag 24.500,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]= 179.500,00 Euro[/FONT]

    [FONT=&quot]Steuermessbetrag 3,5 % von 179.500,00 = 6.282,50 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot] 6.282,50 € * Hebesatz Koblenz 400 % = 25.130,00 Euro[/FONT]

    [FONT=&quot]Die Gewerbesteuer für das Einzelunternehmen von Anton Otto beträg für das Kalenderjahr 2008 25.130,00 Euro.[/FONT]

    [FONT=&quot]b)[/FONT]

    [FONT=&quot] Gewinn 200.000,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]+ Hinzurechnungsbetrag 11.175,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot] - Kürzungsbetrag 6.720,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]= Gewerbeertrag 204.400,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]# Abrundung 204.000,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]- Freibetrag 0,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot]= 204.000,00 Euro[/FONT]

    [FONT=&quot]Steuermessbetrag 3,5 % von 204.000,00 = 7.140,00 Euro[/FONT]
    [FONT=&quot] 7.140,00 € * Hebesatz Koblenz 400 % = 28.560,00 Euro[/FONT]

    [FONT=&quot]Wird eine Firma als GmbH geführt, so erfolgt bei der Ermittlung der Gewerbesteuer kein Abzug des Freibetrages von 24.500,00 Euro. Daher beträgt die Gewerbesteuer für 2008 bei der GmbH 28.560,00 Euro. [/FONT]

    Helft mir bitte!!! :crazy:

    LG de Dani

  • Hallo Zusammen,
    bin auch gerade bei STW02 Aufgabe 1 habe ich noch einigermaßen hinbekommen. Jetzt hänge ich bei 2 rum und weiß überhaupt nicht was die wissen wollen. Kann mir jemand helfen?
    Danke

  • Hallo Hatti,

    ich bin leider noch nicht so weit, da ich immer noch über Aufgabe 1 grüble. Aber wärst du vllt. mal so lieb und schaust mal auf meine Aufgabe?

    Wär echt super!

    :D

  • Hallo Danichen,
    ich habe meine Prüfung nun eingeschickt, sobald ich sie zurück habe meld ich mich bei dir. Ist das ok? Ich bin mir etwas unsicher mit meinen Lösungen und möchte nix falsches weitergeben.
    Hatti

  • Hallo ihr Fleißigen,

    habe soeben meine Einsendeaufgaben zurück bekommen.

    Habe die Note 5 erhalten.
    In den anderen Fächern schreibe ich fast ausschließlich Einsen.

    Eure Berechnungen, die ihr hier reinstellt, sind oftmals richtig.
    Damit allein gewinnt ihr aber noch keinen Blumentopf.

    Ihr müßt Einleitungen schreiben, wie

    zu Aufgabe 1a (Anton Ottoe beteiebt als Einzelunternehmer.....)

    Die Firma unterliegt als Einzelunternehmung mit ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer; Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Betriebsinhaber.

    -Ausgangspunkt: steuerlicher Gewinn
    -§8 Nr. 1a GewStG
    -§8 Nr. 1d GewStG
    -§8 Nr. 1e GewStG
    -§9 Nr. 1 GewStG

    Abschließend zu den Aufgaben:

    Zusätzlich wird im Aufgabentext gebeten, Ihre Jeweiligen Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu begründen. (Zitat Fernlehrer)

    Es reicht nicht, so habe ich es auch gemacht, die §§ in die Rechnung mit reinzuschreiben.

    Abgesehen davon das ich in der Aufgabe 2 die mit den Vorsteuern und Umsatzsteuern den überblick verloren habe. Die war auch nicht überall richtig.

    Jedenfalls haben hier sehr viele nicht so gedacht wie der Fernlehrer. Meiner ist übrigens ein Doktor Steuerberater

    Vielleicht kann ich Euch mit diesen Zeilen ein paar mehr Punkte verschaffen.
    Wenn ich mal beruflich an solche Aufgaben komme, werde ich mir einen Steuerberater nehmen, und hoffen das der so gut ist wie dieser Doktor Steuerberater.
    Und, man muss ja nicht alles beherrschen.

    Viel Spaß und Erfolg Euch weiterhin.

    Einmal editiert, zuletzt von speedy028 (25. Mai 2011 um 09:37)

  • Hallo
    da hatte ich wohl mit meiner 3 noch Glück, ich kann aber damit leben. Wenn ich mir die Lösungen vom Dr. anschaue wäre ich selbst nie darauf gekommen.
    Mein Tipp genauso wie von Speedy, schreibt so ausführlich wie möglich und nie die Paragraphen vergessen.
    Hatti

  • Hallo Nochmal zu Aufgabe 4b
    Hier muss man erst erklären (mit Paragrafen) warum die Gewinnausschüttung und die Zinsen nicht eingerechnet werden.

    Die Berechnung muss nach folgendem Schema gemacht werden:
    Einnahmen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
    abzgl. Werbungskosten
    Zwischensumme
    abzgl. Altersvorsorgeaufwendungen
    abzgl. Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    abzgl. Sonderausgabenpauschbetrag
    = zu versteuerndes Einkommen
    Ich hoffe das hilft weiter.
    Lg Hatti