Hallo,
brauche mal eure Hilfe bei folgendem Fall:
Ralf - 14 Jahre - hat bei einem Buchhändler eine Bestellung aufgegeben. Dieser gewährt ihm 2% Skonto auf die Listenpreise.
Frage 1) Ist das Rechtsgeschäft wirksam?
Antwort:
Ralf ist mit 14 Jahren nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Somit kann er eigenständig nur Rechtsgeschäfte tätigen aus denen er ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangt oder das Geld zur freien Verfügung erhalten hat. Dies ist in dem vorliegenden Beispiel nicht der Fall, daher ist nach § 107 BGB die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig. Da diese zum Zeitpunkt der Übergabe der Materialliste nicht vorlag, wird das Rechtsgeschäft nur wirksam, wenn die Eltern als gesetzliche Vertreter von Ralf dieses genehmigen (§ 108 Satz 1 BGB). Bis zur Genehmigung der gesetzlichen Vertreter ist die Bestellung schwebend unwirksam. Sollten die Eltern von Ralf nicht zustimmen, ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Frage 2:
Der Vater von Ralf holt die Bücher für Ralf ab und will den versprochenen Skonto in Anspruch nehmen. Der Buchhändler weigert sich dem Vater diesen zu gewähren. Ist der Buchhändler an das Versprechen gegenüber Ralf gebunden?
Bin mir bei der Antwort wirklich unsicher. Einerseits denke ich, dass das Rechtsgeschäft wirksam wurde als die Eltern dieses genehmigt haben und daher der Buchhändler an dieses gebunden ist. Es ist ja unabhängig ist, wer die Ware nun abholt oder liege ich hier falsch?
Bitte helft mir
Vielen Dank im Voraus.