Hallo zusammen,
könnt ihr mir zu folgenden Beispiel mal schnell helfen?
Mieter hat von Vermieter eine Wohnung gemietet. Um einen defekten Rolladen instand zu setzen, kommt der Vermieter in die Wohnung.
Bei den Arbeiten stellt sich der Vermieter so ungeschickt an, dass er den Mieter mit einem Teil des Rolladenkastens am Kopf verletzt. Es entstehen Heilungskosten in Höhe von EUR 400,00.
Hat der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter aus Vertrag?
Aus Mietvertrag meines Wissens nicht, aber aus privater Haftpflicht. oder?
Wie sieht ihr das?
VLG