Hallo zusammen,
ich häng ein bisschen bei dieser Aufgabe:
Lagerarbeiter fährt jeden Tag zur Arbeit mit eigenen PKW und wieder nach Hause, onwohl er seit längerer Zeit alkoholkrank ist und auch während der Arbeitszeit trinkt. Bei der Heimfahrt verursacht er mit einem Blutgehalt von 2,7 Promille einen Auffahrunfall, bei dem er selbst schwer verletzt wird. Danach ist er fünf Monate arbeitsunfähig, verlangt aber die Lohnfortzahlung mit der Begründng, dass es ja ein Wegeunfall war. Der AG ist aber nicht bereit den Lohn weiterzuzahlen.
Wer von beiden hat recht? Begründung? :mad: :confused:
Wäre super wenn ich mir hier weiter helfen könnt.
LG Micha