Hallo Zusammen,
bei 4a. wird die Kpst-Rückstellung hinzugerechnet und die Kpst.-Vorauszahlung abgezogen = 15.000,00 € Kpst.
bei 4b. ist alles soweit richtig, nur beträgt der Werbekosten-Pauschbatrag seit 2009 nicht 920,00 € sondern aufgrund der Abgeltungssteuer nur nco 801,00 € für ledige Arbeitnehmer.
Weiterhin viel Erfolg!
Daddi
Stw02-xx8-a24 haf
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VerenaK -
11. Mai 2010 um 14:09 -
Erledigt
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Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Wenn die geleistete KSt abgezogen werden muß, komme ich trotzdem nicht auf 15.000 €
K-Steuer.
Zu versteuerndes Einkommen wäre doch dann: 110.000 €.
davon 15% wären bei mir 16.500 €
LG
Paula -
Gewinn 100.000,- +verdeckte Gewinnausschüttung 30.000,-+KSt-Rücklage20.000,- ./. KSt-Vor 10.000,-./. Steuerfr. Inv.40.000,-=100.000,-
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Nofre, ich danke Dir!!!!
Im Vorteil ist, wer rechnen kann.
Habe die gleichen Zahlen, aber es war wohl zu schwierig diese zusammen zu rechnen!?!?!?
Ich sollte wohl ´mal eine Pause einlegen...
LG
Paula -
An alle,
zu 4a.)
die KST-Vorauszahlung ist NICHT abzugsfähig. Somit war meine Antwort mit 18.000 € korrekt.
zu 4b.)
Der Werbungskostenpauschbetrag ist 920,00 € gem. § 9 a EStG (23. Auflage EStG vom 01.03.2009!)
801 € wäre der Sparer Pauschbetrag oder Freibetrag)
Daddi, damit waren Deine Antworten nicht korrekt.
Paula -
Hallo Zusammen,
sitze auch an diesem Heft (xx8-A24).
Mein Problem ist die Aufgabe 1a: Bei mir liegen die Zurechnungen bei 58600 € und damit unter 1000000. Also erfolgt doch keine Zurechnung.
Komme somit auf ein Ergebnis von 24.206€. Kann mir bitte jemand helfen?
Lg Kringel -
sorry, Zurechnungen 85600€
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Hallo Verena,
kannst Du mir sagen, ob das Ergenis von 28.896 e stimmt?
Wäre Dir sehr dankbar.
gruß Kringel -
Umso mehr ich hier lese, umso weniger verstehe ich...
Was stimmt denn jetzt bei Aufgabe 1a : 25.200 oder 24.710 !?!?
STW02 XX8 A24
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Hey,
kann mir jemand von euch die Lösungen zum vergleich geben?
hänge irgendwie total. -