Stw02-xx8-a24 haf

  • Hallo Zusammen,

    bei 4a. wird die Kpst-Rückstellung hinzugerechnet und die Kpst.-Vorauszahlung abgezogen = 15.000,00 € Kpst.

    bei 4b. ist alles soweit richtig, nur beträgt der Werbekosten-Pauschbatrag seit 2009 nicht 920,00 € sondern aufgrund der Abgeltungssteuer nur nco 801,00 € für ledige Arbeitnehmer.

    Weiterhin viel Erfolg!

    Daddi

  • Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
    Wenn die geleistete KSt abgezogen werden muß, komme ich trotzdem nicht auf 15.000 €
    K-Steuer.
    Zu versteuerndes Einkommen wäre doch dann: 110.000 €.
    davon 15% wären bei mir 16.500 €

    LG
    Paula

  • Gewinn 100.000,- +verdeckte Gewinnausschüttung 30.000,-+KSt-Rücklage20.000,- ./. KSt-Vor 10.000,-./. Steuerfr. Inv.40.000,-=100.000,-

  • Nofre, ich danke Dir!!!!

    Im Vorteil ist, wer rechnen kann.
    Habe die gleichen Zahlen, aber es war wohl zu schwierig diese zusammen zu rechnen!?!?!?
    Ich sollte wohl ´mal eine Pause einlegen...

    LG
    Paula

  • An alle,
    zu 4a.)
    die KST-Vorauszahlung ist NICHT abzugsfähig. Somit war meine Antwort mit 18.000 € korrekt.

    zu 4b.)
    Der Werbungskostenpauschbetrag ist 920,00 € gem. § 9 a EStG (23. Auflage EStG vom 01.03.2009!)
    801 € wäre der Sparer Pauschbetrag oder Freibetrag)

    Daddi, damit waren Deine Antworten nicht korrekt.

    Paula

  • Hallo Zusammen,

    sitze auch an diesem Heft (xx8-A24).
    Mein Problem ist die Aufgabe 1a: Bei mir liegen die Zurechnungen bei 58600 € und damit unter 1000000. Also erfolgt doch keine Zurechnung.
    Komme somit auf ein Ergebnis von 24.206€. Kann mir bitte jemand helfen?

    Lg Kringel