Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Buchung der Vorsteuer.
Wenn ich eine Banküberweisung tätige heißt der Buchungssatz "Verbindlichkeiten an Bank"
Wenn jetzt aber der Betrag von meinem Konto per Bankeinzug eingezogen wird heißt der Buchungssatz z.B. PKW + Vorsteuer an Bank".
D.h. bei Rechnungseingang, bei Bankeinzug und bei Bankscheck muss man die Vorsteuer buchen.
Kann mir bitte jemand erklären, warum ich beim Bankeinzug die Vorsteuer mit in den Buchungssatz nehmen muss? Ist das nicht eigentlich so ähnlich zu sehen wie die Banküberweisung, d.h. bei Bankeinzug habe ich die Rechnung schon bekommen (und diesen Fall buche ich dann mit Vorsteuer)?
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch :confused:
Herzlichen Dank!
Nevertheless
Frage zur Buchung von Vorsteuer
-
Nevertheless -
8. Mai 2010 um 13:19 -
Erledigt
-
-
Also, Du hast da bissel was vermischt. Ein Bilanzierer bucht Auto + Vortsteuer an Verbindlichkeit. Bei der Überweisung heißt das dann Verbindlichkeit an Bank.
Ein Einnahmen/Überschussrechner (§ 4 Abs. 3 EStG) bucht gleich Auto + Vorsteuer an Bank.