Hallo, ich habe mal eine Verständnisfrage zum Thema Abschreibungen auf Forderungen.
Und zwar wenn im Sachverhalt steht 'die Forderung gegenüber dem Kunden A beträgt 14280, das Insolvenzverfahren wurde eröffent'! Ist das mit dem 'Eröffnung Insolvenzverfahren' ein Hinweis dass die Forderung nun in voller Höhe uneinbringlich ist und das ganze auf Forderungsverluste gebucht werden muss?
denn ich hatte so einen ähnlichen Sachverhalt wo dann noch zusätzlich stand das voraussichtlich 90 % ausfallen werden und da haben wir nur die Forderung auf zweifelhaft Fordung umgebucht und halt eine Einzelwertberichtigung gemacht!
Habe ich das so alles richtig verstanden?
Danke schonmal....
Abschreibungen auf Forderungen
-
Krine -
29. April 2010 um 10:14 -
Erledigt
-
-
Wenn nur der Hinweis gegeben ist, dass die Forderung ausfallen KÖNNTE, dann ist nur die Umbuchung ins Konto zweifelhafte Forderungen gefragt: zw. Forderungen an Forderungen! Diese Buchung hat noch keine Auswirkung auf die G+V!
Gruß Dörte